Wohnhaus

Von-Werth-Straße 40 · Altstadt/Nord

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_7963
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohnhaus
Adresse Von-Werth-Straße 40, 50670 Köln
Baujahrum 1887
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 17.09.1996
Stadtteil Altstadt/Nord

Erbaut um 1887, auf rechteckiger Grundfläche mit rückwärtigem Seitenflügel.

Fassade: 4 Geschosse, Satteldach, 3 Achsen, Stuckfassade in Formen der Neorenaissance, Traufgesims/Dachansatzzone entfernt, Eingang mit geradem oberen Abschluß links, Haustür mit Oberlicht erneuert (Metall), Fenster mit geradem oberen Abschluß, im 1. und 2. Obergeschoß reiche, plastisch gearbeitete Fensterverdachungen, alle straßenseitigen Fenster original (Holz, Mittelteilung, Oberlicht).

Rückseite: Backstein, Vorderhaus zweiachsig, Rücksprung, Seitenflügel dreiachsig, Hofzugang mit segmentbogigem oberen Abschluß, Hoftür in Holz erneuert, Fenster mit segmentbogigem oberen Abschluß, Fenster des Vorderhauses im 2. Obergeschoß (Kunststoff) und des Seitenflügels im 1. und 2. Obergeschoß (Holz) erneuert, alle übrigen Fenster in Teilen original erhalten, alle Treppenhausfenster im Rücksprung original erhalten (Holz, Mittelteilung, Oberlicht).

Im Inneren: Vestibül: mehrfarbige Bodenfliesen mit Bordure original, reicher Wand- und Deckenstuck, umlaufendes Konsolgesims in Stuck, Wandstuck rechts z.T. entfernt (hier ehemals große Wohnungseingangstür, heute Eingang verkleinert), stuckierter Segmentbogendurchgang zum Treppenhaus, Treppenhaus: im Erdgeschoß mehrfarbige Bodenfliesen mit Bordure, Holztreppe in Eiche, Antrittspfosten, Stäbe und Handlauf in Holz, seitliche Dekorationen der Podeste in Holz, Wohnungseingangstüren und Gewände z.T. original (im 1. und 2. Obergeschoß Wohnungstüren als dreiteilige Holz-/Glaseinbauten aus den 1950er Jahren), Podeste mit Holzdielen belegt.

In den Wohnungen: Holzdielenböden (z.T. unter Teppichboden), in den straßenseitigen Wohnräumen im 1. und 2. Obergeschoß Stuckdecken.

Der rückwärtige Hof-/Gartenbereich mit originaler Einfriedungsmauer in Backstein (nach Ost und Süd) ist Bestandteil des Denkmals.

Der nach Osten im Bauverband zum Seitenflügel errichtete Schuppen ist nicht Bestandteil des Denkmals.

Das o.g. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen ist, als auch künstlerische, wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:

Die von H.J. Stübben geplante Kölner Neustadt gilt als bedeutendste Stadterweiterung des Deutschen Reiches im ausgehenden 19. Jahrhundert. Im Zuge ihrer 1881 beginnenden Durchführung entstand parallel zur Ringanlage im Bereich der Gladbacher- und Venloer Straße ein gutbürgerliches Wohnviertel, dessen Stadtorganismus geprägt ist von vornehmen, meist mit reicher Fassadengliederung versehenen Mietshäusern. Die Von-Werth-Straße, die ehemals im wesentlichen in den Jahren vor der Jahrhundertwende bebaut wurde (Blockraster mit parzellärer Bebauung), liegt wie auch die angrenzenden Parallelstraßen Spichern- und Kamekestraße und Kaiser-Wilhelm-Ring und Gereonswall im Geviert zwischen den Hauptverkehrsachsen Venloer- und Gladbacherstraße bzw. Christophstraße und Gereonshof und westlich des Stadtgartens. Das im Kreuzungsbereich zur Christophstraße gelegene Mietwohngebäude, die quantitativ gesehen wichtigste neue Bauaufgabe der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ist Bestandteil des neustädtischen Bauensembles mit vorwiegend vier- bis viereinhalbgeschossigen Häusern mit in den Blockinnenbereich ragenden Seitenflügeln und z.T. Hinterhäusern mit Hofwohnungen der Zeit des Historismus und des Jugendstils. Das Gebäude Von Werth-Straße 40 stellt in diesem Straßenabschnitt zusammen mit den sich anschließenden, ein gestalterisches Pendant bildenden Gebäuden Nrn. 44 und 46 einen Rest der gründerzeitlichen Bebauung dar, die unmittelbaren meist fünfgeschossigen Nachbargebäude erscheinen mit purifizierten Schauseiten oder als Nachkriegsneu- und wiederaufbauten. Trotz weitgehender Verluste an historischer Substanz zeigt sich ein für die Zeit um die Jahrhundertwende charakteristisches - historistisch-variantenreiches - Erscheinungsbild von Fassaden vier- bis viereinhalbgeschossiger, auf mittelständische Kreise zugeschnittener Mietwohnbauten. Das Gebäude Nr. 40 ist prägender Teil dieses ehemaligen Zusammenhangs: es zeigt sich als anspruchsvolle Variante des städtischen Wohngebäudes und verweist mit seiner plastisch durchgebildeten Schauseite auf den Sozialstatus seiner Erbauer und Bewohner. Aufgrund der weitgehenden Erhaltung der Originalfassade, der rückwärtigen Fassaden, des sehr wertvollen Treppenhauses und der z.T. aufwendigen Interieurs ist das Objekt für die Architektur der nördlichen Neustadt und als Dokument der Repräsentationsbestrebungen um die Jahrhundertwende von hoher Bedeutung (Schmuckformen: Bossenquaderimitation mit Einschluß von Diamantquadern, in den Obergeschossen Horizontalfugenschnitt, Mittelachse leicht vorgebaut, reiche konsolgetragene Fensterverdachungen im 1. und 2. Obergeschoß, in den Außenachsen Dreieckgiebel, bzw. gerade Verdachungen, in der Mittelachse gebrochener Segmentbogengiebel, volutenverziert, Festons, im 2. Obergeschoß Rundbogenverdachung mit Einschluß eines Muschelmotivs, im 3. Obergeschoß Volutenkeilsteine, im 1. Obergeschoß eingestellte Pilasterbalustrade, Stockwerkgesimse, an der Mittelachse gekröpft, Traufgesims entfernt). Die Von-Werth-Straße bildet heute in der Hauptsache ein Ensemble der Architektur des 20. Jahrhunderts. Das Gebäude Nr. 40 ist für das historische Erscheinungsbild der Neustadt und als Zeugnis für die reiche städtisch geprägte Architektur vor der Jahrhundertwende ein wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0