Wohnhaus

Gereonswall 128 · Neustadt/Nord

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_5911
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohnhaus
Adresse Gereonswall 128, 50670 Köln
Baujahr1882 bis 1892, 1945
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 05.03.1991
Stadtteil Neustadt/Nord

Um 1887 erbaut. 4 Geschosse, 3 Achsen, ausgebautes Dachgeschoss. Zweifarbige Backsteinfassade mit sparsamen Gliederungen. Fliesenband im Brüstungsbereich des 2. OG, dort und im 1. OG auch Werksteingesims (im 3. OG verändert); EG verändert, Fenster und Haustür (mit Oberlicht) verändert. Rückseite: verputzt, mit eingeschossigem, ehemals viergeschossigem seitlichen Anbau (mit Dachterrasse neueren Datums, zugänglich vom 1. OG); Fenster verändert, neuere Balkone.

Inneres nach 1945 verändert (im Flur Terrazzoboden, Terrazzotreppe, Geländer mit Eisenstäben und Holzhandlauf).

Im Keller außer den Kappendecken auch Gewölbe.

Das o. g. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSchG). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist, als auch wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:

Die von Josef Stübben geplante und ab 1881 von ihm ausgeführte Stadterweiterung von Köln gehört zu den bedeutendsten und umfassendsten städtebaulichen Leistungen des späten 19. Jahrhunderts in Deutschland. Diese halbkreisförmig um die Altstadt gelegene Neustadt wurde in verschiedene Wohnviertel gegliedert. Der Gereonswall, an dem sich das o. g. Objekt befindet, reicht von Eigelstein bis zur Von-Werth-Straße und war Teil der inneren Wallstraße. Die mit geraden Hausnummern versehene Neustadt-Seite wurde in den Jahren 1895 – 90 bebaut. Das Gebäude gehört in diesem Bereich des Straßenzuges zu den wenigen qualitätvollen Zeugnissen der Erstbebauung. Es bildet ein Ensemble mit dem Häusern Nr. 130 und Nr. 132, von denen es sich wiederum durch die backsteinsichtige Fassade absetzt. Diese ist jedoch nicht als Beleg für die niedrigeren Ansprüche der Erstbewohnerschaft aufzufassen. Mit ihrer Zweifarbigkeit und der Akzentuierung in Form von Werksteingesimsen sowie dem etwas in der Fassadenmitte eingesetzten Fliesenband präsentiert sie lediglich eine Variante der abwechslungsreichen Innenstadtbebauung in der Nachbarschaft der Ringstraßen. Trotz der kriegsbeschädigungsbedingten Veränderungen, die sich jedoch im Wesentlichen auf die Rückseite und das Innere des Gebäudes beziehen, wird es daher zu einem unverzichtbaren Dokument für die Gestaltungsvielfalt der frühen Kölner Neustadt-Architektur.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0