Wohnhaus
Spichernstraße 59 · Neustadt/Nord
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_7990 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Adresse | Spichernstraße 59, 50672 Köln |
| Baujahr | um 1913 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 29.10.1996 |
| Stadtteil | Neustadt/Nord |
Erbaut um 1913, auf rechteckiger Grundfläche mit rückwärtigem Seitenflügel.
Fassade: 4 Geschosse (später aufgesetztes, zurückgesetztes Dachgeschoß), 3 Achsen, Stuckfassade in Formen des Jugendstils, Erdgeschoß verändert (Rauhputzfassade), Mittelerker auf rechteckiger Grundfläche, heute mit abschließendem Balkon, Eingang links mit geradem oberen Abschluß (Öffnung verändert), Haustür erneuert, Metall, Seiten- und Oberlicht, Eingang zum Souterrain links, Fenster mit geradem oberen Abschluß, alle straßenseitigen Fenster erneuert, im Erdgeschoß Metall, in den Obergeschossen in Holz.
Rückseite: verputzt, Vorderhaus zweiachsig, Seitenflügel zweiachsig, Vorderhaus Rückseite mit Balkonen über die gesamte Breite der Fassade, geschmiedete Stahlgeländer, an der Stirnseite des Seitenflügels Balkone mit gemauerter und verputzter Brüstung, Fenster mit geradem und segmentbogigem oberen Abschluß, Fenster und Balkontüren im Erd- und 2. Obergeschoß original, übrige Fenster und Türen z.T. erneuert.
Im Inneren: Vestibül: Kunststeinbodenplatten (erneuert), achtstufige Treppe in Terrazzo (erneuert), bis halbe Höhe Wandfliesen erneuert, Treppenhaus: Lichtschacht in Einheit mit dem Nachbarhaus Nr. 57, Terrazzotreppe (erneuert) bis zum 1. Obergeschoß, weiter originale Marmortreppe, kniehoher Treppensockel mit Marmorplatten verblendet, Podeste z.T. mit Marmor, z.T. mit Kunststein belegt, Stäbe bis 1. Obergeschoß in Metall (erneuert), weiter in Holz (erneuert), Handlauf in Holz, (erneuert), Treppenhausfenster mit Unter- und Oberlicht z.T. original, Wohnungseingangstüren erneuert.
In den Wohnungen: Grundrisse verändert (Aufteilung der ehemals großen Wohnungen in je zwei bis vier Einheiten), Originalsubstanz weitgehend verloren, Böden in Beton, Türen und Gewände erneuert.
Der rückwärtige Garten ist Bestandteil des Denkmals.
Das o.g. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen ist, als auch künstlerische, wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:
Die von H.J. Stübben geplante Kölner Neustadt gilt als bedeutendste Stadterweiterung des Deutschen Reiches im ausgehenden 19. Jahrhundert. Im Zuge ihrer 1881 beginnenden Durchführung entstand westlich der Ringe zwischen Gladbacher- und Zülpicher Straße das sogenannte "Westend", ein gutbürgerliches Wohnviertel, dessen Stadtorganismus geprägt ist von vornehmen, meist mit reicher Fassadengliederung versehenen Mietshäusern. Die Spichernstraße, die im wesentlichen in den Jahren um die Jahrhundertwende bebaut wurde (Blockraster mit parzellärer Bebauung), liegt wie auch die angrenzenden Parallelstraßen Werder- und Kamekestraße im Geviert zwischen den Hauptverkehrsachsen Venloer- und Gladbacher- bzw. Erftstraße, westlich des Stadtgartens und der Begrenzung durch die Bahnlinie mit anschließendem Grüngürtel und südöstlich des Neubaugebietes Mediapark. Das bürgerliche Mietwohngebäude Spichernstraße 59 ist Bestandteil des neustädtischen Bauensembles mit vorwiegend viergeschossigen Häusern mit in den Blockinnenbereich ragenden Seitenflügeln und z.T. Hinterhäusern (Nrn. 57-63) der Zeit des Historismus und des Jugendstils. Das Gebäude im Kreuzungsbereich Spichern-/Gilbachstraße ist ein markantes Beispiel für die hochwertige Gestaltung der Fassaden in Stuckarchitektur dieses Wohnviertels und korrespondiert mit den sehr aufwendig in Werkstein gestalteten benachbarten Eckgebäuden Spichern/Ecke Goebenstraße (Nrn. 9 und 16, 34a) mit auffallenden Erkern und Giebeln. Das in unmittelbarer Nähe zum Stadtgarten gelegene Gebäude ist prägend für den gehobenen Standard des mit den Ringanlagen über die Goebenstraße verbundenen Wohnviertels. Das symmetrisch gestaltete und durch einen breiten Mittelerker hervorgehobene Gebäude gewinnt eine besonders markante Wirkung durch die einheitliche Gestaltung mit den Nachbargebäuden Nrn. 57 und 61. Die Baukörper erfahren darüber hinaus durch die gleichmäßige Gliederung der Stuckfassaden in Art der Großordnung (Erkerachsen, kannelierte Mittelbetonung, Lisenengliederung der Obergeschosse, Stockwerkgesims, profiliert und scharriert, in den Obergeschossen Horizontalfugenschnitt, konsolgetragener Erker, Brüstungsbereiche mit Reliefschmuck, profiliertes Traufgesims am Erker gekröpft) eine repräsentativ-vornehme Wirkung, die das Erscheinungsbild des Kreuzungsbereichs maßgeblich prägt. Der Dekorationsaufwand der Schauseite wendet sich an ein auf Repräsentation und Außenwirkung bedachtes wohlhabendes Bürgertum. Trotz teilweiser Veränderung im Erdgeschoßbereich und trotz der Veränderung im Dachbereich mit Aufsatz eines Vollgeschosses ist das Gebäude ein wichtiges Dokument der historischen Stadtgestalt. Die historischen Interieurs gingen z.T. erst in der Nachkriegszeit verloren.
Städtebauliche Gründe und die baukünstlerisch qualitätvolle architektonische Gestaltung begründen den Denkmalwert. Symmetrie, strenge Axialität und die horizontale Breitenlagerung der Fassade sowie die aufwendige Materialausführung im Treppenhaus sind charakteristisch für die großstädtisch geprägte Architektur der Kölner Neustadt. Das Gebäude Spichernstraße 59 stellt ein markantes Beispiel für die Architektur des zweiten Jahrzehnts unseres Jahrhunderts dar. Das Bauwerk ist sowohl aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung und der hochwertigen Gestaltung als Dokument der Architektur der Zwischenkriegszeit und als bedeutendes Denkmal der Baukunst im nördlichen Neustadtgebiet unbedingt zu erhalten.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0