Wohn- u. Geschäftshaus
Berrenrather Straße 340 · Sülz
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_8025 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohn- u. Geschäftshaus |
| Adresse | Berrenrather Straße 340, 50937 Köln |
| Baujahr | um 1912 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 27.11.1996 |
| Stadtteil | Sülz |
Eckhaus zur Blankenheimer Straße; erbaut um 1912.
Fassaden: 3 Geschosse, ausgebautes Satteldach (abgewalmte Ecklösung, Eckbetonung durch turmartigen Aufsatz mit Helm, Aufsatz und Ornamenten, 2 übergiebelte Dacherker); 4 : 3 Achsen, abgeschrägte Eckachse (Eingang an der Berrenrather Straße, Zugang zum Ladenlokal über Eck); Putzfassaden mit Stuckgliederung des späten Jugendstil; EG nachträglich komplett verändert (Travertin-Wandbelag; erneuerte Türen und Schaufenster); ehem. Fledermausgauben durch Dachflächenfenster ersetzt; Fenster erneuert (Kunststoff, mit Oberlichtern); Balkongeländer (Metall) original.
Rückfront: backsteinsichtig; komplett erneuerte Fenster (Kunststoff); Balkone entfernt (statisch Mängel).
Innen original: Vorflur: Marmorrahmung; geometrische Stuck- ornamente; Deckenfries und -kehle; Treppenhaus: Terrazzo- treppe; Geschoßpodeste mit Schachbrettmuster; gedrehte Geländerstäbe (mit Metallbuchsen) und Handlauf in Holz; Kellertür; alle Wohnungseingangstüren (z.T. mit Beschlägen); Fensterbänke aus belgischem Granit; Wohnungen: Eckwohnung 2.OG: Grundriß; alle Zimmertüren (teilweise verglast) mit Laibungen, Rahmen und Beschlägen (außer erneuerter Küchentür); alle Dielenböden; Deckenstuck: Flur (großes ovales Deckenfeld, eingetieft); Wohnraum (Stuckrahmung, Mittelrosette; quadratisches Ornament im Erker); Schlafzimmer: mehrfach profilierte Deckenleiste; 2.OG rechts: teilweise originale Zimmertüren mit Rahmen (eine Tür originalgetreu erneuert; Bade- und Kinderzimmertür erneuert); Kreuzgratgewölbe im Flur; sonstige Decken abgehängt.
Veränderungen: Dielenböden nachträglich mit Spanplatten beplankt (außer 2.OG links, s.o.); erneuerte Bodenfliesen im Vorflur; Antrittspfosten verändert.
Das o. g. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist, als auch künstlerische, wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:
Ortsgeschichtlich dokumentiert das o.g. Objekt die zweite Phase der Bebauung des 1888 nach Köln hin eingemeindeten Vororts Sülz, der seine Entstehung den Ziegeleien und Kiesgrubenbetrieben des 19. Jahrhunderts zu verdanken hat. Erste Bebauungsansätze datieren in das Jahr 1845. Die zweite, für Sülz wesentliche und das heutige Erscheinungsbild der Strassen immer noch prägende Ausbauphase, setzte kurz nach der Jahrhundertwende ein, als die Bebauung der Neustadt nahezu vollendet war. Entlang der wichtigen Ausfallstraßen, wie der Berrenrather, der Luxemburger und der Zülpicher Straße wurden jetzt weitere Gebiete für ein zentrumnahes Wohnen erschlossen. Die Berrenrather Straße gehört in diesem Zusammenhang zu den relativ spät bebauten Wohnstraßen.
Die Gestaltung des o.g. Gebäudes wird durch eine Architekturauffassung charakterisiert, die unter bewußtem Verzicht auf eine dem Historismus verpflichtete Formenvielfalt eine Konzentration auf die wesentlichen, den Bau charakterisierenden Merkmale wie Fassadenrhythmisierung und Kubatur fordert und baukünstlerisch umsetzt. Diese Architekturauffassung ist als bewußte Reformbewegung der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg zu verstehen, die den strengen Neo-Klassizismus konsequent weiterentwickelt, um zu einer neuen, als zeitgemäß, um nicht zu sagen modern empfundenen Architektursprache zu finden.
Das Gebäude entfaltet aufgrund seiner markant gestalteten Kubatur (hochaufragende Giebelfelder, betonte Ecklösung, bewußt eingesetzte Asymmetrien, Fassadenrhythmisierung durch Erker), die als stilprägendes Mittel für die Wirkung des Gebäudes wesentlich ist, eine straßenbildprägende Präsenz, die für die Kontinuität der im Bereich zwischen Manderscheider und Nikolausplatz erhaltenen Bebauung wesentlich ist.
Als integraler Bestandteil der Erstbebauung ist das o.g. Objekt unverzichtbar für die städtebaulichen, durch zeittypische Architekturauffassungen geprägten Zusammenhänge, die durch bauliche Dokumente wie das o.g. Eckgebäude anschaulich und erlebbar bleiben und unbedingt zu erhalten sind.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0