Wohn- u. Geschäftshaus

Dellbrücker Hauptstraße 176 · Dellbrück

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_8491
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohn- u. Geschäftshaus
Adresse Dellbrücker Hauptstraße 176, 51069 Köln
Baujahr1903
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 03.11.2000
Stadtteil Dellbrück

Wohn- und Geschäftshaus (Eckhaus zur Ottilienstraße)

erbaut 1903 (urspr. Sitz der Dellbrücker „Spar- & Darlehnskasse“ (Ecke Bahnstraße [=Dellbrücker Hauptstraße]/Rudolfstraße [=Ottilienstraße])

3 Geschosse und ausgebautes Dachgeschoss

3 Achsen zur Dellbrücker Hauptstraße, 6 Achsen zur Ottilienstraße.

Stuckfassade in Anklängen an den Jugendstil (geometrisch und floral), mit Fugenschnitten

zwischen EG und 1. OG umlaufendes Gurtgesims.

Flaches Satteldach, zur Dellbrücker Hauptstraße doppelte Reihe übereinander liegender Dachflächenfenster; markantes Traufgesims.

Eckerker (Verlust des bekrönenden Zwiebeltürmchens durch Kriegszerstörung) vom 1. OG bis ins DG, mit vorkragendem Traufgesims über Weinblatt/Weintrauben-Fries mit je einem Volutengiebel (mit Segmentbogenfenstern, modernisiert) beiderseits des Erkers.

Hochrechteckige Fenster mit Oberlicht; modernisiert (Kunststoff), mit variierenden Fensterbedachungen; originale Fenster (Material/Teilung/Sprossierung) an der Stirnseite Ottilienstraße. Hauseingang (Ottilienstr.) verändert (Segmentbogen geschlossen).

Im Innern:

im Eingangsbereich originale farbige Bodenfliesen (bis zur Hoftüre); Wandverzierungen (stabartige Ausrundungen; Rosetten) in Stuck; originale Holztreppe mit hölzernem Handlauf, hölzernen gedrechselten Stäben, geschnitztem Antrittspfosten und hölzernen Treppenabsätzen originale hölzerne Keller- und Hoftüren; Wohnungseingangstüren verändert.

In den Giebelzimmern des 1. u. 2. OG originale verglaste Doppelschiebetüren und Deckenstuck erhalten

Rückseitige Fassade:

backsteinsichtig; ein originales Fenster erhalten, sonst erneuert; steinerne Sohlbänke durchweg erhalten

Grundstücksabschlussmauer (Ottilienstraße) mit modernisiertem Törchen

Das o.g. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist als auch wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wuchsen die Dörfer Thurn, Strunden, Hagedorn und Alt Dellbrück mehr und mehr zusammen. Seit 1905 bilden sie den Ortsbereich Dellbrück. Der Ort begann sich unter dem Einfluss der verkehrsmäßigen Anbindung an Köln durch Eisen- und Straßenbahnlinien zu entwickeln. 1914 wurde er nach Köln eingemeindet. Neben der Bergisch-Gladbacher Straße als Ost-West-Anbindung gewann die gradlinig mit nord-südlichem Verlauf angelegte und in dichter Abfolge mit typisch vorstädtischen, zwei- bis dreigeschossigen Wohn- und Geschäftshäusern, deren Fassaden mehr oder weniger aufwendigen, zuweilen deutlich am stadtkölnischen Vorbild orientiert gestalteten Stuckdekor erhielten, bebaute Dellbrücker Hauptstraße zunehmend an Bedeutung.

Das in der Größe des Baukörpers und im Fassadenschmuck repräsentative Eckhaus Dellbrücker Hauptstraße 176 (ursprünglich Sitz der Dellbrücker Spar- & Darlehenskasse, Ecke Bahnstraße [=Dellbrücker Hauptstraße] und Rudolfstraße [=Ottilienstraße]) dokumentiert innerhalb des heutigen Orts- und Straßenbildes als Wohn- und Geschäftshaus den Prozess der wachsenden Verstädterung ehemaliger Landgemeinden im Umkreis der Stadt Köln. Es ist somit auch an städtebaulich prägnanter Stelle wegen seiner architektonischen Gestaltung aus wissenschaftlichen Gründen zu erhalten.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0