Wohn- u. Geschäftshaus
Dellbrücker Hauptstraße 168 · Dellbrück
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_8478 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohn- u. Geschäftshaus |
| Adresse | Dellbrücker Hauptstraße 168, 51069 Köln |
| Baujahr | um 1906 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 21.08.2000 |
| Stadtteil | Dellbrück |
Wohn- u. Geschäftshaus, um 1906, auf L-förmigem Grundriss (Anbau).
Drei Geschosse; vier Achsen; Satteldach mit einer nachträglich eingesetzten Gaube.
Dachgesims mit Zahnfries.
Durch Gesimse gegliederte Stuckfassade: im Stil des Historismus, Segmentfenster (mit modernisierten Rahmen: Kunststoff); im 1. OG Fenster mit markanten Sohlbänken, Fensterdächer, links und rechts außen Konsolen mit festonartigen Aufsätzen, in der Mitte je ein Dreiecksgiebel mit barockisierenden Köpfen; im 2. OG Sohlbankgesims; in beiden Geschossen in den Fenstern später angebrachte Rolladenkästen.
Erdgeschoss verändert. farbige Klinker (blau-grau); Haustüre, Schaufensteranlage und Eingangstüre des Ladens verändert.
Im Eingangsbereich originale farbige Fußbodenfliesen teilweise von Hauseingangstür bis zur Hoftür erhalten.
Im Innern: hölzerne Treppe und Treppenabsätze (mit Kunststoff belegt), hölzerner Handlauf mit maschinengedrechselten Stäben. Wohnungseingangstüren sehr schlicht modernisiert
Rückseitige Fassade: in Backstein, gestrichen; Fensterrahmen verändert in verschiedenen Materialien und Farben, im Haupthaus im EG (Laden) 2 Fensteröffnungen mit Glasbausteinen geschlossen
Nicht zum Denkmal gehörig: kleiner Ergänzungsbau mit Pultdach am Anbau.
Das o.g. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist als auch wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:
Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wuchsen die Dörfer Thurn, Strundem, Hagedorn und Alt Dellbrück mehr und mehr zusammen. Seit 1905 bilden sie den Ortsbereich Delbrück. Der Ort begann sich unter dem Einfluss der verkehrsmäßigen Anbindung an Köln durch Eisen- und Straßenbahnlinien zu entwickeln. 1914 wurde er nach Köln eingemeindet. Neben der Bergisch-Gladbacher Straße als Ost-West-Anbindung gewann die gradlinig mit nord-südlichem Verlauf angelegte und in dichter Abfolge mit typisch vorstädtischen, zwei- bis dreigeschossigen Wohn- und Geschäftshäusern, deren Fassaden mehr oder weniger aufwendig gestalteten Stuckdekor erhielten, bebaute Dellbrücker Hauptstraße zunehmend an Bedeutung.
Das Haus Dellbrücker Hauptstraße 168 dokumentiert innerhalb des heutigen Orts- und Straßenbildes als Teil des erhaltenen Ensembles der Dellbrücker Hauptstraße (Nr. 146 - Nr. 176 zwischen Bergisch-Gladbacher Straße und Ottilienstraße) den Prozess der wachsenden Verstädterung ehemaliger Landgemeinden im Umkreis der Stadt Köln.
Die Erhaltung des o. g. Objektes ist daher aus den genannten Gründen unverzichtbar.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0