Wohnhaus

Senefelderstraße 12 · Ehrenfeld

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_8678
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohnhaus
Adresse Senefelderstraße 12, 50825 Köln
Baujahr1871
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 07.01.2005
Stadtteil Ehrenfeld

Erbaut 1871 im Stil des Historismus. 3 Geschosse, Satteldach (ausgebautes Dachgeschoss und Spitzboden).

Straßenfassade: 3 Achsen. Backsteinsichtig mit sparsamem Bauschmuck: Stockwerkgesims zwischen EG und 1. OG sowie zwischen 1. OG und 2. OG; durchgehendes Sohlbankgesims im 1. und 2. OG; Traufgesims. Eingang rechts, mit zwei Stufen; originale Haustür mit Oberlicht. Fensteröffnungen hochrechteckig mit Segmentbogen, im EG mit später eingebrachtem, geradem oberen Abschluss. Fenster zweiflügelig aus Kunststoff. Aufbauten: zwei Dachhäuschen mit quadratischen Kunststofffenstern und Fensterkreuz.

Rückseite: Fassade Backstein überstrichen. Anbauten: in Verlängerung der linken Hausachse eine spätere, nicht denkmalwerte Glasüberdachung der in den Hof führenden Treppe (Originalzustand); in Verlängerung der rechten Hausachse an das Haus angegliedert ein zweigeschossiger Bau (original) mit Waschküche im UG und Abstellraum im EG. Fassaden der Anbauten verputzt und gestrichen.

Gebäudeinneres: Hausflur mit Terrazzo-Fußboden; Treppe einschließlich Geländer, Handlauf und Antrittspfosten aus Eichenholz. Wohnungseingangstüren: EG und DG alt, 1. und 2. OG neu. Zimmertüren: EG alt, 1. OG teils alt, teils neu, 2. OG neu, DG neu. Neuere Stuckdecken: im 1. OG in zwei Räumen (nachempfunden), Decken z.T. abgehangen. Holzfußböden: EG alt, 1. OG teils alt. Keller: altes Flachbogengewölbe aus Ziegelmauerwerk.

Rückwärtiger Garten: mit Terrassenfläche aus Werksteinen; Einfriedung zum Süden ca. zwei Meter hohes Ziegelmauerwerk, zum Norden halbhohes Ziegelmauerwerk.

Nicht Bestandteil des Denkmals ist ein eingeschossiger Längsbau entlang der nördlichen Grundstücksgrenze (früher Hühnerstall, jetzt, nach Renovierung, Schuppen).

Das o.g. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für Städte und Siedlungen ist als auch wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:

Die Entwicklung Ehrenfelds zu einem Vorort im Nordwesten Kölns beginnt um die Mitte des 19. Jahrhunderts von der Venloer Straße aus in nördlicher Richtung in Höhe der Philipp- und Leostraße. Bis zu seiner Eingemeindung im Jahr 1888 gewann Ehrenfeld infolge zahlreicher industrieller Ansiedlungen rasch an Bedeutung. Im Verlauf der daraus resultierenden zügigen Erschließung weiterer Bereiche Ehrenfelds wird bereits Anfang der 70er Jahre des 19. Jahrhunderts mit einer Erschließung nördlich der Köln-Aachener Bahntrasse begonnen. Schon 1872 hatte der Grundstücks- und Ziegeleibesitzer Julius Harff die Senefelder Straße als erste Querstraße zwischen Venloer und Subbelrather Straße angelegt. Dieser neu erschlossene Wohnbereich wurde dann schrittweise u.a. durch die Platenstraße und den Ausbau der Marienstraße als Querverbindung erweitert.

Das o.g. Objekt gehört mit zu den frühesten Bauten des nördlichen Ehrenfeld. Der schlichte, backsteinsichtige, im Original erhaltene Bau ist ein Bespiel für die in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts typisch gewordene Kölner Arbeiterwohnbebauung. Als integraler Bestandteil der das noch erhaltene historische Straßenbild prägenden Bebauung ist das o.g. Objekt ein Dokument der Entwicklung Ehrenfelds und daher unbedingt zu erhalten.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0