Wohnhaus
Steinfelder Gasse 26 · Altstadt/Nord
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_8679 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Adresse | Steinfelder Gasse 26, 50670 Köln |
| Baujahr | 1864 bis 1865 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 01.03.2005 |
| Stadtteil | Altstadt/Nord |
1864/65 gemeinsam mit den beiden Nachbarhäusern Nr. 28 und 30 erbaut. Traufständiges Gebäude über rechteckigem Grundriss mit rückwärtigem seitlichen Anbau, 3 Geschosse, Satteldach (ausgebautes Dachgeschoss und kürzlich ausgebauter Spitzboden).
Auf der Straßenseite Stuckfassade mit Gliederungen in Werkstein in schlichten Formen des Klassizismus und plastischen Schmuckdetails, 3 Achsen. Segmentbogige Fenster- und Türöffnungen mit profilierten Gewänden, alle Fenster als Kunststofffenster erneuert. Im Erdgeschoss verputzter Sockel; Hauseingang in der rechten Achse, schlichter Schlussstein, Hauseingangstür erneuert, neben dem Hauseingang 2 Fenster mit durchlaufendem Sohlbankgesims. Im 1. und 2. Obergeschoss über dem Scheitelpunkt jedes Fensters eine Rocaille, durchlaufende Sohlbankgesimse. Das 1. Obergeschoss darüber hinaus durch Verdachungen über jedem Fenster gestalterisch leicht hervorgehoben. Das Dach mit engobierten Dachziegeln gedeckt; verschieferte Schleppgaupe, darüber zwei kürzlich eingebaute Dachflächenfenster.
Die Rückfassade verputzt, 2 Achsen, segmentbogige Fensteröffnungen, Fenster als Kunststofffenster erneuert. Im Dachbereich auch hier Schleppgaupe, darüber ein kürzlich eingebautes Dachflächenfenster.
Der verputzte Anbau nach Kriegszerstörung zweigeschossig, kürzlich um ein Geschoss aufgestockt, darauf Flachdach mit neuer Dachterrasse. Alle Fenster und die Tür zum Hof in Kunststoff erneuert.
Abschluss des Hofes durch eine verputzte Mauer.
Im Inneren noch original erhalten: die Holztreppe mit gedrechselten Geländerpfosten und hölzernem Handlauf, Grundrissstruktur mit 2 Räumen zur Straßenseite und Kammer zum Hof.
In den einzelnen Zimmern neue Bäder eingebaut. Der Boden im Erdgeschoss des Treppenhauses neu gefliest, in allen Räumen des Hauses und auf der Treppe Teppichbelag. An den Wänden Glasfasertapete. Abgehängte Decken, darüber nach Aussage des Eigentümers einfache Holzbalkendecken ohne Stuck. Fenster und Türen erneuert.
Das o.g. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne von §2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist als auch künstlerische und wissenschaftliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:
Nach den Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs, die in der Kölner Altstadt verheerende Verluste der historischen Baukultur zur Folge hatten, wurden weite Teile der gebauten Stadt, insbesondere die die Altstadt prägende Architektur des späten 19. Jahrhunderts aufgegeben. Den architektonischen und stadtplanerischen Vorstellungen der Nachkriegszeit entsprechend schuf man durch eine großzügige Planung ausgedehnte Freiflächen, die eine großräumige Gestaltung zur Folge hatten. Der Straßendurchbruch Nord-Süd-Fahrt mitten durch die Altstadt und seine architektonische Fassung führte weitgehend zu einer Entwertung des historische gewachsenen Stadtgrundrisses und zu großmaßstäblich geplanter Bebauung. Im Bereich zwischen den Verkehrsachsen Friesen- und Christophstraße und Kaiser-Wilhelm-Ring und Tunisstraße liegt die schmale Steinfelder Gasse mit Wohn- und Mietwohnbebauung sowie kleingewerblicher bzw. –industrieller Gebäudenutzung auf gewachsenen, ursprünglich kleinteiligen Parzellen mit relativ alter Bausubstanz sowie einer Vielzahl dreigeschossiger Nachkriegsneu- und Wiederaufbauten.
In diesem Ensemblebereich des 19. Jahrhunderts kommt dem Gebäude Steinfelder Gasse 26 mit nur wenigen weiteren Gebäuden der Entstehungszeit in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts besondere Bedeutung zu.
Das für die Kölner Stadtarchitektur typische Dreifensterhaus weist sparsam verwendete, jedoch aufwändig gestaltete Schmuckformen in Werkstein auf. Sowohl die profilierten Rahmungen der Öffnungen, die waagrechten Verdachungen der Belétage als auch die Segmentbögen bekrönenden Schlusssteine in Form von Rocaillen sind bei Nr. 26 wie auch beim Gebäude Nr. 30 (ursprünglich ebenfalls an dem Gebäude Nr. 28) in Stein gehauen und in die Fassade eingearbeitet. Diese kostspielige Fassadengestaltung ist Indiz für die gehobenen Wohnansprüche der Bauherren und Mieter. Das Gebäude dokumentiert somit trotz mancher Verluste der Innengestaltung überkommene Lebens- und Wohnformen innerhalb der historischen Altstadt Kölns und ist als gebautes Denkmal aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts unverzichtbarer Bestandteil der überlieferten Architektur.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0