Wohnhaus

Eichendorffstraße 29 · Neuehrenfeld

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_0733
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohnhaus
Adresse Eichendorffstraße 29, 50823 Köln
Baujahr1908
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 20.07.1981
Stadtteil Neuehrenfeld

Das 1908 durch Architekt Engelbert Deswort gebaute Wohnhaus ist ein Baudenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist als auch künstlerische, wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:

Ortsgeschichtlich ist das o.g. Bauobjekt als Teil eines noch gut erhaltenen Straßenensembles bedeutend für die Geschichte Neuehrenfelds, da es die Erstbebauung dieses Stadtteils anschaulich dokumentiert. Das Viertel wurde von Ehrenfeld aus, das selbst 1879 die Stadtrechte erhielt, gegründet, wobei es von Norden her (Landmannstraße, Lenauplatz) und vom Süden her (Ottostraße, Eichendorffstraße) erschlossen wurde. Backsteinkirchen im neugotischen Stil, so St. Anna in der Ottostraße, St. Peter am Simarplatz u.a., bildeten Beziehungspunkte der Wohnsiedlung. Der Norden (Takuplatz) wurde von Genossenschaften besiedelt. Der Ehrenfeldgürtel wurde als dritter Straßenzug von Köln, meist in Form einer Allee, angelegt und nach der Jahrhundertwende bebaut. In unmittelbarer Anlehnung an den Ehrenfeldgürtel dann auch die beidseitig in derselben Zeit angelegte und mit Belegen der gehobenen Architektur gekennzeichnete Eichendorffstraße.

Baukünstlerisch ist das dreigeschossige und in drei Achsen gegliederte Wohnhaus mit ausgebautem Giebelgeschoß interessant durch den Versuch, die historisierende architektonische Stilistik im Geist der ankommenden Baumoderne umzuwerten und neue Wege auch in der Fassadengestaltung anzutreten. Während der kantige Mittelrisalit mit Balkonaufsatz und Dreieckgiebelbetonung noch die Anpassung an die Bauweise der ganzen Umgebung bedeutet, kommt der neuzeitige Wohngrundumriß auch an der Schauseite zum Ausdruck. Außer den großen Fenstern, die den neuen Bedürfnissen der maximalen Belichtung und Durchlüftung entsprechen, ist besonders bemerkenswert hier der Versuch, die noch an den Nachbarhäusern üblichen, kunstgeschichtlichen Zitate in einen einfachen, geometrischen Rhythmus umzuwandeln (Die Brüstungsfelder im ersten und zweiten Obergeschoß). Neben der schon überflüssigen Girlandenrahmung der Fenster an zwei Seitenachsen des "herrschaftlichen" Stockwerks sind die weißen Einschnitte mit den Wellenlinien des Erdgeschosses in der getönten Rauhputzfassade die einzigen ornamentalen Gliederungen, die auch zur Hervorhebung der Fenster und der Eingangstüren dienen. Die kleinen Sprossen in dem obersten Drittel der Fensterteilung sind schon als das rhythmisierende Kontrastelement zur Gesamtfläche gedacht.

In dem Hausinneren ist das Foyer mit Marmorplatten verkleidet, die Terrazzotreppe durch traditionelle Holzgeländer mit Antrittspfosten und gedrechselten Balken verziert. Die Fenster im Treppenhaus sind durch farbige Bleiglaseinlagen hervorgehoben. Einzelne Wohnungseingangstüren (so im 2.OG) stammen aus der Erstbebauungszeit. In einigen Zimmern sind die Türen mit geschnitzten und kanellierten Latten und Eckornamenten gerahmt. In dem ersten Obergeschoß sind die Stuckdecken und Wandeinschnitte noch erhalten geblieben. Die Klinkerfassade ist zur Gartenseite durchgehend durch breite Balkone mit Metallgittern unterbrochen.

Städtebaulich ordnet sich das Wohnhaus mit seinen Stilelementen aus der Umbruchzeit zwischen Historismus und Jugendstil restlos in die einheitliche Fassadenzeile des Straßenambiente ein. Das Phänomen des künstlerischen Wandels ist nicht als eine Zäsur in der historischen Einheit sondern als dessen integrative Erweiterung und Anpassung an die traditionelle Überlieferung zu werten.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0