Wohnhaus

Zülpicher Straße 30 · Neustadt/Süd

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_1975
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohnhaus
Adresse Zülpicher Straße 30, 50674 Köln
Baujahrum 1888
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 05.01.1984
Stadtteil Neustadt/Süd

Das Gebäude wurde um 1888 als viergeschossiges, vierachsiges Wohn- und Geschäftshaus mit einer Toreinfahrt und einer Stuckfassade errichtet.

Das o. g. Gebäude ist ein Baudenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist, als auch wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:

Zwischen der inneren und äußeren Wallanlage Kölns wurde ab 1881 bis etwa 1910 ringförmig um die Altstadt die vierte Stadterweiterung nach der Planung des Aachener Professors Karl Henrici und des Stadtbaumeisters H.J. Stübben als erste große Stadterweiterung Deutschlands durchgeführt. In einheitlicher, spätklassizistischer Planungsauffassung wurden unter Berücksichtigung überkommener Stadtstrukturen neue Bereiche geschaffen und durch städtebauliche Bezüge untereinander verbunden.

Die Traufhöhe der viergeschossigen, historischen Bebauung, die auch beim Aufbau nach der Kriegszerstörung als bindendes Höchstmaß anerkannt wurde, gibt dem Straßenraum einen offenen, gut belichteten, etwa quadratischen Querschnitt. Das Straßenniveau steigt zu Stadtmitte hin in den beiden ersten Dritteln langsam, im letzten Drittel, vor der Herz-Jesu-Kirche und dem Hohenstaufenring, der Haupterschließung und ehemaligen Prachtstraße der Neustadt, stärker an. Die Stahlkonstruktion der Eisenbahnüberführung mit seitlichen Mauerpfeilern und anschließenden Böschungsmauern gibt dem Straßenraum im Südwesten, am Außenrand der Neustadt einerseits, die historische Baumbepflanzung an der Längsseite der Herz-Jesu-Kirche, das kurze Querschiff, die Strebepfeiler an Längs- und Querschiff, der polygonale Turm mit hohem Kegeldach im Winkel von Längs- und Querschiff der Herz-Jesu-Kirche und der Erker am ersten und zweiten Obergeschoß an dem gegenüber liegenden Haus Nr. 16 im Nordosten an der durch den Kirchenbau eingeengten Straßenführung andererseits, seinen optischen Abschluß. Die Sternplätze des Zülpicher Platzes, als seitliche Erweiterung der Zülpicher Straße, um den Turm der Herz-Jesu-Kirche mit der rechtwinkeligen Kreuzung der Roonstraße und der diagonalen Kreuzung der Engelbertstraße und Hochstadenstraße mit zurückliegender Einmündung der Engelbertstraße und der seitlich zurückliegenden Einmündungen der Meister-Gerhard-Straße, Kyffhäuserstraße und Moselstraße vor der Bahnüberführung unterbrechen die Kontinuität des Straßenraums der Zülpicher Straße unmittelbar durch die Weite ihrer Platzarchitekturen.

Die mit ihrer oberen Kante nach außen gerückten, die Auflast veranschaulichenden Stockwerkgesimse, die Fensterbankgesimse und die von beiden Gesimsen eingefaßten Brüstungsbänder bereichert mit Schmuckfeldern unter den Fensteröffnungen bilden an jedem Obergeschoß zwischen den Fenstern eine Reihung von Postamenten unter den Mauerpfeilern. Die Stockwerkgesimse bilden zugleich eine Reihung von Stockwerk zu Stockwerk weiter auskragender Überdachungen, die mit dem Dachgesims als Überdachung des dritten Obergeschosses und der gesamten Fassade abschließt. Die dominierenden Horizontalen grenzen die einzelnen Geschosse, ihre Individualität betonend, voneinander ab. Die Vertikalität der Fensterachsen unterschneidet die Stockwerkgesimse. Die Fensterbankgesimse gehen dagegen durch zurückgekröpfte Fensterbänke und damit einbezogene Brüstungsfelder auf die Vertikalität ein, welche die Mauervorlage der dicht zueinander gerückten beiden linken Achsen unterstreichen. Die Toreinfahrt unterhalb unterstützt mit waagerechtem Sturz die Mauervorlage für die Zeit technisch überraschend und die Asymmetrie der Fassade betonend. Der Fugenschnitt mit von Geschoß zu Geschoß größeren Fugenabständen unterstreicht die Höhenwirkung der Fassade. Die ausgewogenen Maßverhältnisse der Fassade sind mit Gliederungsformen verwirklicht, die aus der Renaissance abgeleitet und dem Selbstdarstellungsbedürnis der Zeit entsprechend angewendet wurden.

Das Motiv der Fußbodenfliesen im Hausflur und im Treppenhauses besteht aus vier gleichteiligen, geometrischen Blattformen, auf den quadratischen Feldern eines Diagonalgitters, im Hausflur umgeben von einer zweiteiligen Gesamtrahmung aus einem breiten, inneren Streifen mit einem Motiv wie im Mittelfeld oder kleinteiliger und einer schwarzen, äußeren Randrahmung, im Treppenhaus umgeben von einer dreiteiligen Gesamtrahmung aus Punktreihen als innerer Streifen, einem Mittelstreifen aus farbigen, stilisierten Palmetten und einem schwarzen, äußeren Randstreifen. Die Mittelfelder sind in Grautönen, die Ränder farbig angelegt. Die Treppen sind zweiläufig und gerade, deren Mittelpodeste von je zwei Konsolen unterstützt. Die Stockwerkpodeste liegen parallel zu den Läufen. Die Treppenkonstruktion besteht insgesamt aus Holz. Das Geländer beginnt im Erdgeschoß mit einem gedrechselten Antrittspfosten. Die Podestwangen sind mit Holrahmen und -füllung verkleidet. Der mittlere Geländerstab am Stockwerkpodest ist stärker ausgebildet und trägt einen Hängezapfen unterhalb der Wange. Die Wohnungen enthalten Stuckdecken mit Hohlkehlen und zentralen Rosetten.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0