Wohnhaus
Heinsbergstraße 17 · Neustadt/Süd
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_2291 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Adresse | Heinsbergstraße 17, 50674 Köln |
| Baujahr | um 1890 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 03.05.1984 |
| Stadtteil | Neustadt/Süd |
Zwischen der inneren und der äußeren Wallanlage Kölns wurde ab 1881 bis etwa 1910 ringförmig um die Altstadt die vierte Stadterweiterung nach der Planung des Aachener Professors Karl Henrici und des Stadtbaumeisters Hermann-Josef Stübben als erste große Stadterweiterung Deutschlands druchgeführt. In einheitlicher, spätklassizistischer Planungsauffassung wurden unter Berücksichtigung überkommener Stadtstrukturen neue Bereiche geschaffen und durch städtebauliche Bezüge untereinander verbunden.
Das Gebäude wurde um 1890 als viergeschossiges, vierachsiges Wohnhaus mit einer Stuckfassade errichtet. Die Heinsbergstraße verbindet eine Schmalseite, die Südostseite des Rathenauplatzes, mit der Zülpicher und der Kyffhäuserstraße. Sie besteht aus zwei etwa gleichlangen Straßenabschnitten mit Richtungswechsel an ihrer Kreuzung mit der Zülpicher Straße. Der Abschnitt zwischen Rathenauplatz und Zülpicher Straße verläuft etwa parallel zur Roonstraße, der Straßenabschnitt zwischen der Zülpicher und der Kyffhäuserstraße parallel zur Hochstadenstraße. Beide Abschnitte finden an der Kreuzung mit der Zülpicher Straße ihren optischen Abschluß durch die Eckhäuser mit den anschließenden Straßenfronten der Heinsberg- und der Zülpicher Straße. Von der Zülpicher Straße aus gesehen endet der wohnliche Charakter des Straßenraumes mit dem stehenden Rechteck seines Querschnitts als Ausblick auf den Bestand historischer Bäume und der lichten Weite des Rathenauplatzes. Der Straßenraum in Richtung Kyffhäuserstraße gesehen endet mit der historischen Hausfassade Kyffhäuserstraße 33. Die Heinsbergstraße hat wie die Lochner- und Görresstraße als Wohnstraße die Aufgabe, die umgebende Bebauung in kleinere, übersichtliche Areale aufzuteilen, deren relaiv geringe Grundstückstiefen eine Hinterhofbebauung nach Berliner Art vermeiden und trotz hoher Nutzung der Grundstücksfläche eine im allgemeinen offene rückwärtige Bebauung aufweisen.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0