Wohnhaus

Heinsbergstraße 13 · Neustadt/Süd

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_2127
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohnhaus
Adresse Heinsbergstraße 13, 50674 Köln
Baujahrum 1890
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 09.02.1984
Stadtteil Neustadt/Süd

Das Gebäude wurde um 1890 als vierachsiges Wohnhaus mit vier Vollgeschossen, einem Souterrain und einer Stuckfassade errichtet.

Zwischen der inneren und der äußeren Wallanlage Kölns wurde ab 1881 bis etwa 1910 ringförmig um die Altstadt die vierte Stadterweiterung nach der Planung des Aachener Professors Karl Henrici und des Stadtbaumeisters Hermann-Joseph Stübben als erste große Stadterweiterung Deutschlands durchgeführt. In einheitlicher, spätklassizistischer Planungsauffassung wurden unter Berücksichtigung überkommener Stadtstrukturen neue Bereiche geschaffen und durch städtebauliche Bezüge untereinander verbunden.

Die Heinsbergstraße verbindet eine Schmalseite, die Südostseite des Rathenauplatzes, mit der Zülpicher Straße und der Kyffhäuserstraße. Sie besteht aus zwei etwa gleich langen Straßenabschnitten mit Richtungswechsel an ihrer Kreuzung mit der Zülpicher Straße. Der Abschnitt zwischen Rathenauplatz und Zülpicher Straße verläuft etwa parallel zur Roonstraße, der Straßenabschnitt zwischen der Zülpicher Straße und Kyffhäuserstraße parallel zur Hochstadenstraße. Beide Abschnitte finden an der Kreuzung mit der Zülpicher Straße ihren optischen Abschluß durch die Eckhäuser mit den anschließenden Straßenfronten der Heinsbergstraße und Zülpicher Straße. Von der Zülpicher Straße aus gesehen endet der wohnliche Charakter des Straßenraums mit dem stehenden Rechteck seines Querschnitts als Ausblick auf den Bestand historischer Bäume und der lichten Weite des Rathenauplatzes. Der Straßenraum in Richtung Kyffhäuserstraße endet mit der historischen Hausfassade Kyffhäuserstraße Nr. 33. Die Heinsbergstraße hat, wie die Lochnerstraße und Görresstraße, als Wohnstraße die Aufgabe, die umgebende Bebauung in kleinere, übersichtliche Areale aufzuteilen, deren relativ gerings Grundstückstiefen eine Hinterhof-Bebauung nach Berliner Art vermeiden und trotz hoher Nutzung der Grundstücksfläche eine im allgemeinen offene, rückwärtige Bebauung aufweisen.

In der spiegelbildlich aufgeteilten Fassade kennzeichnen die Fensterüberdachungen der auf horizontalen Balken mittig aufgesetzten Halbkreisgiebel der Mittelachsen am dritten Obergeschoß zwischen den mittig aufgesetzten Dreieckgiebeln der beiden seitlichen Fenster die Lage der Symmetrie-Achse auf dem mittleren Fensterpfeiler. Die Flächen der Fassade sind lückenlos mit Stuckelementen besetzt, und zwar der Hintergrund mit einer rustizierenden Bänderung in aufgehend geschoßweise zunehmend größer werdenden Abständen am Erdgeschoß und ersten Obergeschoß, die am dritten und vierten eine glattflächige, gebänderte Rustika ablöst, als in klassizistischer Tradition optischer Überhöhung der Fassade, im übrigen mit Gesimsen und Einfassungen der eng beieinander liegenden Fenster. Die Gestaltungselemente sind aus der Renaissance abgeleitet und dem Repräsentationsbedürfnis der Zeit entsprechend angewendet.

Die rauhflächige Bossenquaderung des Souterrain, die derb wirkende Stuckbänderung, fehlende Fensterumrahmungen am ersten Obergeschoß und das auf vier Menschenköpfen als Schlußsteine ruhende Stockwerkgesims über dem Erdgeschoß in Verbindung mit der Reihung liegender Diamantquader vor der Brüstung des zweiten Obergeschosses und dem an der Oberkante auskragenden Profil des abschließenden Fensterbankgesimses machen die Last tragende Funktion der beiden unteren Stockwerke deutlich. Die Fensterbankgesimse am zweiten und vierten Obergeschoß begrenzen das Mittelfeld der Fassade, das die vertikal aufeinander gesetzten Elemente der Fensterumrahmungen in dichter Folge ausfüllen: Die balkenförmigen, horizontalen Überdachungen am zweiten Obergeschoß tragen die Brüstungsfelderungen und Gewände der Fenster des dritten Obergeschosses, der höchsten Fenster der Fassade (Lichtmaß), die mit Halbkreis- und Dreieck-Überdachungen abschließen. Die von Geschoß zu Geschoß nach oben hin zunehmende Ausdruckskraft der Überdachungen durch zunehmende Ausprägung ihrer Gliederungen und Kragweiten schließt mit dem die Fassade überdachenden Traufgesims ab.

An der Außenseite vor der tief liegenden Haustüre führen Naturstein-Stufen aus Basalt zu einem innen liegenden Zwischenpodest im Drehbereich der Haustüre.

Die Haustüre gleicht einem mit großem Aufwand ausgestatteten Fenster aus Brüstung, Rahmung als Pilaster über der Fensterscheibe, die mit Schmiedeeisen aus Rankenblattwerk und einer Blume vergittert ist; ein vielteiliges Gebälk, das mit einem hoch dimensionierten Kämpferholz als Verdachung des Fensters mit einer Zahnleiste am unteren Rand und zugleich als horizontale Teilung zu einem breiten Oberlicht, in das seitlich zwei gedrungene Säulen eingestellt sind. Alle Teile sind in der Formenstrenge der Renaissance skulptiert und teils mit reichem Beschlagwerk besetzt. Die beeindruckende Wirkung wird erhöht durch die spiegelbildliche, nur durch die Brandmauer als Symmetrie-Achse voneinander getrennte Wiederholung der Nachbar-Haustüre von Nr. 15.

Im Fliesendekor des Zwischenpodests bilden vier quadratische Platten einen stilisierten, kreuzförmigen Kasten in Beige, Braun und Türkis, umgeben von einer Rahmung aus kleinen, blauen Kreisen mit schwarzer Mitte, beidseitig eingefaßt von roten Streifen und einer grauen Randrahmung. Zur Ebene des ersten Obergeschosses führt eine Holztreppe mit Wandhandläufen aus Holz. Den Zugang zum Treppenhaus bilden zwei Pilaster mit kraftvollen Kapitellen, die einen waagerechten, kassettierten Sturz tragen. Von dem podest-artigen Treppenhausboden führen an der Rückseite Stufen zum Hof hinab.

Die zweiläufige, gerade, linkswendende Holztreppe begleiten ein Holzgeländer mit Holzholm und ein gedrechselter Antrittspfosten im ersten Obergeschoß. Die Treppenhausfenster sind im Original vollständig, die Wohnungsabschlüsse teilweise erhalten. In den Wohnungen sind kraftvoll geformter Deckenstuck mit Hohlkehlen, deren Randleisten und Mittelrosetten mit kraftvoll-plastischem Schmuck, z.B. Weintrauben, erhalten sowie Türlaibungen, Blendrahmungen und Türblätter.

Die vorgelegte Beschreibung zeigt die Bedeutung des Gebäudes im Sinne des Denkmalschutzgesetzes auf und zwar insbesondere hinsichtlich seiner städtebaulichen Einbindung, seines künstlerischen und wissenschaftlichen Werts und der Geschichte des Kölner Bürgers in Bezug zu seiner Stadt.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0