Wohnhaus
Schnellweider Straße 4 · Holweide
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_2104 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Adresse | Schnellweider Straße 4, 51067 Köln |
| Baujahr | um 1905 |
| Eigentum | kirchliches Eigentum |
| Eingetragen seit | 01.02.1984 |
| Stadtteil | Holweide |
Bei dem Gebäude (Pfarramt der katholischen Kirchengemeinde St. Mariä Himmelfahrt) handelt es sich um ein Baudenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist als auch künstlerische, wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:
Das um 1900/1905 errichtete Gebäude ist bedeutend für die Geschichte der Menschen in Holweide. Holweide, 1910 aus den Dörfern Holweide, Schweinheim, Wichheim und Schnellweide entstanden, war zur Erbauungszeit des vorliegenden Hauses zu Merheim gehörig und erhielt zunächst 1898 eine Notkirche. 1910 erfolgte, nach Abtrennung des Rektorats fünf Jahre zuvor, die Erhebung zur Pfarrgemeinde. Das Pfarramt in der Schnellweider Straße, aus der Zeit um 1900/1905, ist somit das früheste Zeugnis der Entwicklung der katholischen Kirchengemeinde Holweide, die 1926/27, nach Abbruch der Notkirche, ein monumentales Gotteshaus erhielt (Architekt St. Mattar).
Das zweigeschossige Gebäude mit Giebelgeschossen ist an seiner Straßenfront und an der zur Kirche hin - giebelständig - ausgerichteten Fassade in Putz gehalten und mit einem feinen Backsteindekor überzogen. Dieser Dekor ist einmal durch rein verzierende, zum anderen durch architektonisch gliedernde Elemente gekennzeichnet. Daher ist die Straßenfront deutlich als Hauptfassade charakterisiert. Dort befindet sich auch - in der linken, äußeren Achse - der Zugang zum Inneren des Gebäudes.
Ist die Fassade zur Kirche hin völlig symmetrisch konzipiert, zeigt die Straßenfront demgegenüber eine völlig asymmetrische Anlage. Hier sind die beiden rechten der insgesamt vier Achsen risalitartig vorgezogen und mit einem Giebelgeschoß überfangen. Ein Backsteinkreuz in der Zone unterhalb der rundbogigen Giebelfenster weist auf die Nutzung des Hauses zu kirchlichen Zwecken, weithin sichtbar, hin.
Das Innere des Gebäudes wurde schon verschiedentlich renoviert. Dabei hat das Haus dennoch seinen originalen Charakter insgesamt weitgehend bewahrt. Der originale Grundriß des Gebäudes, die Proportionen sind in nur geringfügig beeinträchtigter Weise überkommen, neben den polychromen Fußbodenfliesen im Eingangsbereich ist vor allem die hölzerne Treppenanlage mit gedrechseltem Antrittspfosten hervorzuheben.
Gemeinsam mit dem repräsentativen Gotteshaus prägt das vorliegende Objekt, obwohl von der architektonischen Konzeption in keiner Weise als Ensemble gedacht, die Ecke Gladbacher Straße / Schnellweider Straße. Besonders gegenüber den ansonsten kleiner dimensionierten Wohnbauten des Straßenzugs verdeutlicht das Gebäude, gemeinsam mit der Kirche, weithin sichtbar das geistliche Zentrum in Holweide. Die Unterschutzstellung ist daher aus der Sicht der Denkmalpflege unverzichtbar.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0