Wohnhaus

Heinsbergstraße 21 · Neustadt/Süd

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_2551
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohnhaus
Adresse Heinsbergstraße 21, 50674 Köln
Baujahrum 1890
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 23.07.1984
Stadtteil Neustadt/Süd

Zwischen der inneren und der äußeren Wallanlage Kölns wurde ab 1881 bis etwa 1910 ringförmig um die Altstadt die vierte Stadterweiterung nach der Planung des Aachener Professor Karl Henrici und des Stadtbaumeisters Hermann-Joseph Stübben als erste große Stadterweiterung Deutschlands durchgeführt. In einheitlicher, spätklassizistischer Planungsauffassung wurden unter Berücksichtigung überkommener Stadtstrukturen neue Bereiche geschaffen und durch städtebauliche Bezüge untereinander verbunden. Die Heinsbergstraße verbindet eine Schmalseite, die Südostseite des Rathenauplatzes, mit der Zülpicher und der Kyffhäuserstraße. Sie besteht aus zwei etwa gleichlangen Straßenabschnitten mit Richtungswechsel an ihrer Kreuzung mit der Zülpicher Straße. Der Abschnitt zwischen Rathenauplatz und Zülpicher Straße verläuft etwa parallel zur Roonstraße, der Straßenabschnitt zwischen der Zülpicher und Kyffhäuserstraße parallel zur Hochstadenstaße. Beide Abschnitte finden an der Kreuzung mit der Zülpicher Straße ihren optischen Abschluß durch die Eckhäuser mit den anschließenden Straßenfronten der Heinsberg- und Zülpicher Straße. Von der Zülpicher Straße aus gesehen endet der wohnliche Charakter des Straßenraums mit dem stehenden Rechteck seines Querschnitts als Ausblick auf den Bestand historischer Bäume und der lichten Weite des Rathenauplatzes. Der Straßenraum in Richtung Kyffhäuserstraße gesehen endet mit der historischen Hausfassade Kyffhäuserstraße 33. Die Heinsbergstraße hat wie die Lochner- und Görresstraße als Wohnstraße die Aufgabe, die umgebende Bebauung in kleinere, übersichtliche Areale aufzuteilen, deren relativ geringe Grundstückstiefen eine Hinterhofbebauung nach Berliner Art vermeiden und trotz hoher Nutzung der Grunstücksfläche eine im allgemeinen offene, rückwärtige Bebauung aufweisen.

Das Gebäude Heinsbergstraße 21 wurde um 1890 als zweigeschossiges, vierachsiges Wohnhaus mit einer Stuckfassade errichtet. Die äußerst maßvolle Gestaltung der Fassadenelemente erreicht bei gleichhohen Fenstern aller Geschosse eine optische Fassadenüberhöhung durch eine von Geschoß zu Geschoß nach oben hin abnehmende Vielfalt und zunehmend feinfugiger und flächiger werdenden Gliederungselemente. Die Brüstungszonen erscheinen an allen Geschossen als von Stockwerk- und Fensterbankgesimsen eingefaßte Bänder, welche die Individualität der Geschoßebenen unterstreichen. Die Rahmungen der Fenster entstehen durch Verkröpfungen der Stockwerkgesimse (Überdachungen) und der Sohlbankgesimse (Fensterbänke), welche die seitlichen Rahmenprofile - am 1. OG Pilaster - und die Schmuckfelder der scheidtrechten Bogen miteinander verbinden. Die barocken Schmuckformen auf den Verdachungen und unter den Fensterbänken wirken sowohl vertikal verbindend als auch trennend durch die horizontale Reihung gleicher Formen. Die durch ähnlich weite Auskragung erreichte Korrespondenz von Dachgsims und Stockwerkgesims über dem 1. OG, bindet das 4. OG in den unteren Fassadenbereich ein. Die einzelne, mittig plazierte Dachgaube weist auf die durch die stark ausgeprägten Horizontalen untergeordnete Symmetrie der Fassade hin. Die wesentlichen Gestaltungselemente sind aus der Renaissance abgeleitet und dem Repäsentationbedürfnis der Zeit entsprechend angewendet. Die brocken Schmuckformen erweitern die Verbindlichkeit der Aussage. Im Hausflur umgibt den Bodenspiegel aus rot-weißem Terrazzo mit vier Reihen übereck verlegter kleiner Quadrate aus schwarzem Mosaik, eine Rahmung aus dreireihigem, roten Mosaik und eine breite Ornamentrahmung aus einer Folge schwarzer, gleichschenkliger Dreiecke auf weißem Hintergrund, deren Spitzen die Mitten der Hypotenusen der Nachbardreicke berühren, zwischen gelben Eckquadraten, einem roten quadratischen Rahmen mit weißer Mitte Eckquadraten, einem roten quadratischen Rahmen mit weißer Mitte umschließen. Die Farbigkeit wird durch eine beidseitige Fassung aus grauem Mosaik unterstrichen. Der Stützbogen besteht aus zwei Pilastern unter waagerechtem Sturz. Den Treppenhausboden aus rot-gelb-schwarz-weißem Terrazzo umgibt eine farbige Rahmung aus dreireihigem, weißen Mosaik mit zu einem Quadrat mit schwarzer Mitte nach innen gekröpften Ecken, eingefaßt an der Innenseite mit einem Mosaikstreifen aus abwechselnd gelben und schwarzen Steinen, an der Außenseite mit einem schwarzen Mosaikstreifen, der in jeder Ecke in einem schwarzen Quadrat endet. Das Feld vor dem Treppenausgang ziert ein Stern, der aus acht roten und schwarzen Mosaikrhomben und einer kleinen kreisrunden Mitte in gelb zusammengesetzt ist mit einem Außenrand aus weißem Mosaik. Die gerade, zwei- und gegenläufige, linkswendende Holztreppe begleitet ein Holzgeländer und -handlaufwange. Der nach außen schwingende, verbreiterte Antritt im EG trägt einen gedrechselten Antrittspfosten. Die Wangenflächen werden von einer profilierten Holzrahmung eingefaßt. Die zweiteilig-symmetrischen Wohnungsabschlüsse bestehen aus Rahmen, einem Kämpfer mit ausladendem Profil, zwei Oberlichtern, die mittig vertikal unterteilt sind und zwei Türen mit zwei stehenden Glasfüllungen in den oberen zwei Dritteln und den unteren Dritteln je eine große, quadratische Holzfüllung. Die Wohnungen enthalten Deckenstuck mit kräftigen Hohlkehlen und Randleisten, plastischen, kräftig ausgeprägten Mittelrosetten aus beispielsweise vier vom Zentrum ausgehenden Ranken mit Früchten oder aus Kombinationen geometrischer und organischer Formen und Türen mit Laibungen und Blendrahmen.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0