Wohnhaus

Görresstraße 7 · Neustadt/Süd

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_2351
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohnhaus
Adresse Görresstraße 7, 50674 Köln
Baujahrum 1905
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 04.05.1984
Stadtteil Neustadt/Süd

Zwischen der inneren und der äußeren Wallanlage Kölns wurde ab 1881 bis etwa 1910 ringförmig um die Altstadt die vierte Stadterweiterung nach der Planung des Aachener Professors Karl Henrici und des Stadtbaumeisters Hermann-Joseph Stübben als erste große Stadterweiterung Deutschlands durchgeführt. In einheitlicher, spätklassizistischer Planungsauffassung wurden unter Berücksichtigung überkommener Stadtstrukturen neue Bereiche geschaffen und durch städtebauliche Bezüge untereinander verbunden. So entstand im Westen vor der Altstadt zwischen den Ausfallstraßen der Zülpicher und der Lindenstraße die Achse der Roonstraße mit dem sie einhüftig erweiternden Rathenauplatz und dem sie umgebenden Wohnviertel. Die Beethovenstraße, Heinsbergstraße, Meister-Gerhard-Straße, Lochnerstraße und Boissereestraße erschließen vom Rathenauplatz ausgehend das umgebende Stadtviertel nach allen Seiten. Dabei greifen die Lochner- und Görresstraße das Grün des Rathenauplatzes mit ihren Vorgärten auf und stellen die Verbindung mit den Vorgärten der Dasselstraße her. In ihrer Aufgabe als Wohnstraße teilen beide Straßen die umgebenden Bauflächen in bewußtem Gegensatz zu den damals bereits bekannten Nachteilen der Berliner Hinterhofbebauungen geplant, in kleine, übersichtliche Baublöcke mit relativ geringen Grundstückstiefen auf. Die kurzen, übersichtlichen, durch die Vorgärten erweiterten Straßenräume und deren Fortführung in die gleichartige Dasselstraße, stellen gehobene Wohnverhältnisse her. Dieser Rahmen findet andererseits auf dem Rathenauplatz seinen optischen Abschluß in dem Laubwerk des historischen Baumbestands und im Herbst und Winter in der durch seine vier- bis fünfgeschossigen Randbebauung gefaßten Platzanlage.

Die Gebäude der Lochner- und Görresstraße sind, worauf bereits die Vorgärten hinweisen, auf größtmögliche Wohneinheit und an der Teilnahme der Innenräume am Außenraum der Straße eingerichtet, wobei insbesondere Erker und Risalit, deren Erscheinungsformen durch Konsolen, krönende Balkone und Dachgiebel erweitert werden, in den Straßenraum eingreifen. Die überwiegende Vertikalität beruht auf der Spiegelbildlichkeit, dem scharfkantigen, bis zur Traufhöhe reichenden Risalit, den der gleichbreite Dachgiebel mit konkav geschwungener Abdeckung überhöht, und der die Fenster der Seitenachsen vom 1. bis 4. OG zusammenfassenden Rahmung, akzentuiert von je einer Dachgaube. Die Fensterbankgesimse, die an den höher liegenden Geschoßebenen stärker auskragenden Stockwerksgesimse und das Dachgesims binden die Vertikalen in die Fassade ein und betonen das 2. und 3. OG als einheitliche Zone in der das 2. OG mit geschwungenen Verdachungen in Korrespondenz mit dem Dachgiebel herausgestellt ist. Die flächige, feingeschnittene Quaderrustika am Souterrain, die mit dem Fensterbankgesims des 1. OG abschließt, hebt das 1. OG über die Vegetation des Vorgartens hinaus. Der Hausflur besteht aus zwei Räumen, die ein Korridor miteinander verbindet. Im vorderen Teil führt eine graue Terrazzotreppe mit schmiedeeisernem Geländer aus breiten Feldern um Spiralen aus Bandstahl und z. T. an den Enden zu Blättern und Ranken ausgeschmiedeten Stäben und hölzernem Handlauf zur Ebene des 1. OG über dem Souterrain. Das Geländer wird auf der Antrittsstufe von Stäben ausgesteift, die auf der Stufe volutenförmig eingerollt sind. Das untere Podest an der Haustür aus grauem Terrazzo umrahmt ein weißer Mosaikstreifen mit eingerückten, halbkreisförmig abgerundeten Ecken als innerer Rand einer breiten, schwarzen Randrahmung. Das obere Podest und der Boden der anschließenden Räume einschließlich dem des Treppenhauses besteht aus grauen Terrazzofeldern, deren schwarze Randrahmungen wie auch die umlaufenden Hohlkehlen mit Randleisten des Deckenstucks den Umrissen der Räume entsprechen. Die entstehenden Rechtecke der sechsfeldrigen Sprossenverglasung im Blatt der Haustür und die stehenden Rechtecke der achtfeldrigen Sprossenverglasung des im Umriß quadratischen Oberlichts, leuchten die Eingangszone bis zum Treppenhaus aus. Die gerade, zwei- und gegenläufige, graubraune Terrazzotreppe begleitet ein kleinfeldriges Stahlgeländer mit schmiedeeisernen, nach außen gestellten Blattranken unter einem Handlauf aus Holz. Die Treppenhausfenster sind im Original erhalten. Die oberen, zwei Drittel hohen Glasfüllungen der Wohnungstüren und das zweiteilige Oberlicht mit vertikaler Mittelsprosse über dem steigend auskragenden Profil des hohen Kämpferholzes belichten die Flure der Wohnungen. Die Wohnungen enthalten originale Türen, Türlaibungen, -rahmen und Deckenstuck aus Hohlkehlen mit Randleisten als Deckenfeldrahmung, unterschiedlichen DeckenfeldAufteilungen wie z. B. im 2. OG mit inneren, konzentrischen Rechteckrahmen, den seitenhalbierende Leisten rechtwinklig mit dem äußeren Rahmen verbinden und zentrale Stuckrosetten.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0