Wohnhaus
Kyffhäuserstraße 44 · Neustadt/Süd
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_2565 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Adresse | Kyffhäuserstraße 44, 50674 Köln |
| Baujahr | um 1890 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 23.07.1984 |
| Stadtteil | Neustadt/Süd |
Zwischen der inneren und der äußeren Wallanlage Kölns wurde ab 1881 bis etwa 1910 ringförmig um die Altstadt die vierte Stadterweiterung nach der Planung des Aachener Professors Karl Henrici und des Stadtbaumeisters Hermann-Joseph Stübben als erste große Stadterweiterung Deutschlands durchgeführt. In einheitlicher, spätklassizistischer Planungsauffassung wurden unter Berücksichtigung überkommener Stadtstrukturen neue Bereiche geschaffen und durch städtebauliche Bezüge untereinander verbunden. Die Kyffhäuserstraße als diagonale Erschließungsstraße des Wohnviertels zwischen der Zülpicher Straße, der Roonstraße und der Luxemburger Straße verbindet den Barbarossaplatz, einen der ehemals schönsten Sternplätze Europas in der Reihe "festlicher Räume" der Ringe, mit der Zülpicher Straße unmittelbar vor der Überführung des Eisenbahngürtels und dem Neustadtbereich jenseits der Bahnlinie. Das zum Barbarossaplatz hin leicht ansteigende Straßenniveau verdeutlicht die Nähe des Platzes. Der großzügige, aber im Vergleich zu den meisten Straßen der Neustadt enge Straßenraum mit zu beiden Seiten gleichhoher, viergeschossiger Altbebauung, deren Traufhöhe von den Neubauten nach der Kriegszerstörung übernommen wurde, bildet ein stehendes, weites Rechteck. Die Wohnlichkeit des Straßenraums, die sich in der Hochstadenstraße und der Heinsbergstraße als verbindende Charakteristik des Viertels wiederholt, öffnet sich an den Enden unmittelbar zu den weiten Räumen der Platzanlagen hin. Die rechtwinklige Einmündung der Heinsbergstraße und rechtwinklige Kreuzung der Hochstadenstraße mit Verschleifungen der Ecken beeintächtigen den Gesamteindruck des Straßenraums nicht und werden erst unmittelbar an den Kreuzungspunkten wahrgenommen.
Das Objekt Kyffhäuserstraße 44 wurde um 1890 als viergeschossiges dreiachsiges Wohn- und Geschäftshaus mit einer in Stuck gegliederten Backsteinfassade errichtet. Die in Gesamtbreite der Fassade durchlaufenden Fensterbankgesimse am 1., 2, und 3. OG, das abschließende Dachgesims und die Reihungen der scheitrechten Fensterstürze, die geschoßweise ein mit dem Ziegelmauerwerk bündiger Stuckstreifen miteinander verbindet, geben der Fassade ihre horizontale Gliederung. Die von Geschoß zu Geschoß abnehmenden Distanzen der genannten Gesimse und Höhen der Fenster lassen die Fassade optisch überhöht erscheinen. Im Gegensatz hierzu leiten die von Geschoß zu Geschoß zunehmenden Kragweiten der Fensterbankgesimse und der balkenförmigen Einzelverdachungen der Fenster zum Dachgesims als am weitesten vorspringenden Fassadenelement über. Die Schmuckbogen über den Fenstern des 1. OG ordnen sich in diesem Zusammenhang ein. Die mittlere Fensterachse unterstreicht als Symmetrieachse der spiegelbildlichen Ordnung die vertikale Betonung. Der Hauseingang und das Schaufenster mit dem Ladeneingang übernehmen die vertikalen Begrenzungslinien der Fenster. Der eigenständige, architektonische Entwurf verwendet in strenger Ordnung Ausdrucksmittel der Renaissance. Der Bodenspiegel des Hausflurs besteht aus farbigem Terrazzo (Splitgemisch rot, weiß, schwarz, hellbraun). Ein einreihiges, schwarz-weißes Mosaikband setzt die breite Randrahmung aus schwarzem Terrazzo, deren Innenecken viertelkreisförmig nach innen abgerundet sind und den Bodenspiegel gegeneinader ab. Fußleisten mit kräftigem Profil leiten zu den Wandflächen über. Die tiefliegenden Hohlkehlen mit hohen Randleisten an Wand und Decke umgeben die Rahmung des Deckenspiegels, ein langgestrecktes Rechteck mit angesetzten Halbkreisen an den Mitten der Schmalseiten. Das Pflanzenornament der Mittelrosette umgibt einen hängenden, zentralen Kranz mit zentralem hängendem Zapfen. Der an seiner vorderen Kanten profilierte halbkreisförmige Stützbogen zum Treppenhaus wird durch Mauervorlagen abgefangen. Der Boden des Treppenhauses, ohne Randrahmung sonst im gleichen Dekor wie der des Hausflurs, führt zu einer geraden, zweiläufigen, rechtswendenden Holztreppe mit Holzgeländer/-handlauf und einem gedrechselten Antrittspfosten mit zylindrischer Basis, einem vasenförmigen, mit einem Ring abschließenden Mittelteil, darüber einem konischen, kannelierten Schaft, der mit einem vasenförmigen Knauf abschließt, und enden unterhalb der Podestebenen mit hängenden Zapfen. Die Rechteckrahmung der Treppenhausfenster besteht aus zwei Flügeln und einem Oberlicht. Innerhalb der Wohnungen konnte kein denkmalwerter Bestand festgestellt werden.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0