Wohnhaus
Manderscheider Straße 27 · Sülz
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_2697 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Adresse | Manderscheider Straße 27, 50937 Köln |
| Baujahr | um 1912 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 16.10.1984 |
| Stadtteil | Sülz |
Das Haus ist bedeutend für die Geschichte der Menschen in Köln-Sülz, da es die Geschichte der Entwicklung dieses Vororts außerhalb der Neustadt bzw. der späteren preußischen Umwallung von 1886 dokumentiert. Der Ort Sülz war bis in die Mitte des 19. Jh. eine kleine Ansammlung von Höfen und ländlichen Wohnbauten, die erst Mitte des 19. Jh. vom Bauunternehmer H. Wagner für die Arbeiter seiner Kiesgruben und Ziegelei im Sinne einer städtischen Ansiedlung erschlossen wurde. Mit den Nachbarvororten wuchs Sülz schnell zu einem zusammenhängenden Stadtraum zusammen, da es den Kölnern Platz für Lebens- und Wohnraum bot. 1888 wurde Sülz nach Köln eingemeindet.
Das um 1912 erbaute Mietstockwerksgebäude besitzt eine axial geordnete Putzfassade mit Stuckgliederung. Das mit sechs Achsen sehr breit angelegte Gebäude ist zweihüftig mit mittig liegendem Treppenhaus. Zwei die beiden Mittelachsen flankierende, schräg abgekantete Erker bestimmen das Fassadenbild mit ihren walmdachübergielten Zwerchhäusern, die Balkone zwischen diesen Erkern wurden leider entfernt. Das dreigeschossige Gebäude besitzt über einem kurzen zeittypischen Pultdach ein voll ausgebautes DG. Die Holzfenster sind weitgehend original erhalten, ebenso die Haustür. Der Stuck beschränkt sich auf einfache geometrische Muster im EG, spätklassizistische Stuckaturen mit dekorativen Säulenvorlagen. Originale Einfriedung. Der Eingang zeigt mit Marmorstufen und Marmorverkleidung der Wände den herrschaftlichen Anspruch es späten Historismus, zu denen die mit Stuck verzierten Wände und Decke treten (sehr schönes Bundglasfenster zum Keller). Die originale Terazzotreppe besitzt ein aufwendiges, massives Holzgeländer; die gleiche handwerkliche Qualität zeigen die Wohnungs- und Zimmertüren.
Der um 1911 von Fritz Encke angelegte Manderscheider Platz ist ein Dokument des späten mit Grünlanlagen aufgelockerten historischen Städtebaus, der eine Abkehr vom verdichteten Stadtraum bedeutete. Der Manderscheider Platz hat den Charakter der anspruchsvollen Wohnanlage aufgrund der weitgehenden Erhaltung seiner Anlagen bewahren können. Hierzu gehört auch die Erhaltung der umgebenden historischen Bausustanz, wenngleich Eingriffe in die Fassaden (z. B. bei den Häusern Nr. 29 und Nr. 31) leider festgestellt werden müssen. Das o. g. Gebäude ist als wesentlicher Bestandteil des Platzes unverzichtbar und als charakteristischer Bau für die städtebauliche Gesamtanlage von erheblicher, maßstabbildender Bedeutung.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0