Wohnhaus
Worringer Straße 12 · Neustadt/Nord
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_2915 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Adresse | Worringer Straße 12, 50668 Köln |
| Baujahr | um 1904 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 01.04.1985 |
| Stadtteil | Neustadt/Nord |
Die Villa Worringer Straße 12 ist ein baugeschichtliches Denkmal der Kölner Neustadt. Im Zeitalter der Industrialisierung erlebte Köln einen wirtschaftlichen Aufschwung. Die Dichte der Bevölkerung nahm sprunghaft innerhalb des alten Stadtgebiets zu. Die Erweiterung der Stadt geschah 1880 mit der Gründung der Neustadt auf dem Gelände der niedergelegten mittelalterlichen Befestigung nach Plänen des Stadtbaumeisters Hermann-Joseph Stübben; sie gilt als die bedeutendste Stadtplanung des 19. Jh. im Rheinland. Das Neustadtensemble wurde im Zweiten Weltkrieg sehr geschädigt und im Anfang des Wiederaufbaus, in Verkennung seines besonderen historischen und städtbaulichen Werts, hachhaltig verändert. Die Villa Nr. 12 gehört zum Restbestand der Erstbebauung in der Worringer Straße, die nach Festlegung der Fluchtlinienpläne um 1880 angelegt worden war. Ausgeführt als Halbvilla, korrespondiert der Bau mit dem Nachbarhaus Nr. 10 in Höhe, Proportionen und Fassadenelementen, wodruch sich ein repräsentativer Gebäudekompllex eribt. Dieser vermittelt mit den Bauten Nr. 19, 21, 23, 14, 28 und 30 das vornehme Erscheinungsbild einer Villenstraße im nördlichen Neustadtviertel.
Die 2achsige, 2geschossige, mit Souterrain und Giebelgeschoß versehene Villa ist vom Bürgersteig durch einen schmalen Vorgarten mit originalem Gitter getrennt. Sie weist eine Putzfassade mit Werksteingliederung auf, die ihre Gestaltung durch einen Seitenrisalit erfährt, der von einem Parterreerker mit aufgesetztem Balkon sowie einem Knickgiebel betont wird. Die ästhetische Einheit der Fassade wird vervollkommnet durch die teilweise original erhaltenen Fenster und die Fenstergitter im Souterrain. Dier Rückfront ist durch Balkone und Gitter gegliedert. Sie trägt im zweiten Geschoß die Inschrift mit dem Baudatum (1904). Im Hausinnern zeugen von der originalen Inneneinrichtung: in der Wohnung erstes Geschoß Stuckdecken, Parkettböden, Fußbodenfliesen im Flur; Zimmertüren; im Hauseingang Treppe und Boden in Marmor; Holztreppe mit massivem Geländer.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0