Wohn- u. Geschäftshaus
Hildeboldplatz 11 · Altstadt/Nord
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_4438 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohn- u. Geschäftshaus |
| Adresse | Hildeboldplatz 11, 50672 Köln |
| Baujahr | 1883 bis 1885 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 08.02.1988 |
| Stadtteil | Altstadt/Nord |
Das Wohn- und Geschäftshaus wurde 1883 - 85 erstellt. Baukünstlerisch knüpft das 4-geschossige traufständige Wohn- und Geschäftshaus haus an die architektonische Tradition des rheinländischen Drei-Fenster-Hauses mit regelmäßigem Achsenabstand und abgesetztem Erdgeschoß- und Dachzone an. Jedes Stockwerk ist im Geiste des voll entwickelten Historismus verschiedenartig gestaltet. An dem jetzt umgebauten Sockelbereich entfaltet die Stuckfassade den Reichtum von verschiedenen Bauzitaten, die von der Antike (besonders das 1. Obergeschoß) zur sog. deutschen Renaissance (3. Obergesschoß mit zwei Friesbändern) reicht. Die Brüstungsgesimse, abgeschlossen durch ein gekröpftes Kranzgesims an Konsolen, gleichen die Symmetrie der Achsenbetonung waagerecht aus. In dem Hausinnern sind die geschmückten Kacheln des Vestibüls, die Holztreppen mit dazugehörender Ausstattung, die geschnitzten zweiteiligen Wohnungstüren und die noch erhaltenen Fenster im Treppenhaus und in dem Hintertrakt zu erwähnen.
Ortsgeschichtlich dokumentiert die von Nr. 7 bis Nr. 21 kontinuierlich erhaltene Hausreihe des Hildeboldplatzes die Erstbebauung des inneren Gebietes und so die Entstehungsgeschichte der Neustadt. Die Bebauung nach dem von J. Stübben und K. Henrici 1881 erstellten urbanistischen Erweiterungsplan erfaßte auch die Umgebung der alten Stadthöfe (Gereonshof, seit dem 17. Jh. Klapperhof usw.). Der nach dem ersten Erzbischof von Köln benannte Hildeboldplatz ist durch die repräsentative Wohnhäuser für Bürger mit gehobenen Ansprüchen, sowie durch verschiedene Gewerbe-, Geschäfts- und Vergnügungseinrichtungen, die jedoch dem unmittelbaren Bedarf der Bewohner der Gegend übersteigen, gekennzeichnet.
Städtebaulich ist das o. g. Wohnhaus bedeutend, weil es, beginnend mit dem Haus Nr. 7 bis zum Haus Nr. 21, ein Straßenensemble einleitet, das in allen wesentlichen Merkmalen, d. h. in der Höhe, Baurhythmik, Grundrißeinteilung und Verzierung, die historisierende Bauweise des späten 19. Jahrhunderts bewahrt und das ursprüngliche Erscheinungsbild des Platzes bis heute erlebbar macht.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0