Wohn- u. Geschäftshaus
Hildeboldplatz 17 · Altstadt/Nord
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_4572 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohn- u. Geschäftshaus |
| Adresse | Hildeboldplatz 17, 50672 Köln |
| Baujahr | 1883 bis 1885 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 14.04.1988 |
| Stadtteil | Altstadt/Nord |
Das Wohnhaus wurde 1883 - 85 erstellt. Baukünstlerisch knüpft das 4-geschossige Wohnhaus mit Blendgiebel an die alte Bautradition des rheinländischen Dreifensterhauses mit geringem Achsenabstand und abgesetzter Dach- und Erdgeschoßzone an. Über einem ziemlich umgestalteten Erdgeschoßbereich entfaltet sich eine symmetrisch konzipierte Backsteinfassade mit regelmäßigen Stuckverzierungen. Über dem herrschaftlich aufgefaßten 1. Obergeschoß mit Konsolen, vegetativem- und Figurenschmuck und der Dreieckgiebelfensterbekrönung sowie mit einer flachen Balustrade in der Brüstungszone, reiht sich das bescheidene 2. OG und schließlich das Giebelgeschoß mit zusammengezogenen Fenstern und dem auf Konsolen liegenden Kranzgesims ein. Die durch Material und Farbe betonten Brüstungsgesimse sorgen für den waagerechten Ausgleich der hohen Fensterachsen. Im Hausinnern sind zu erwähnen: die Fliesen im Hausflur, das breite Holztreppenhaus mit reichem Antrittspfosten und gedrechseltem Geländer, das rückwärtige Balkongitter sowie einzelne Fenster zum Hoftrakt in ursprünglicher Gliederung.
Ortsgeschichtlich dokumentiert die lückenlos erhaltene Hausreihe des Hildeboldplatzes die Erstbebauung der inneren Gebiete und so die Entstehungsgeschichte der Neustadt. Die Bebauung nach dem von J. Stübben und K. Henrici erstellten urbanistischen Erweiterungsplan erfaßte 1881 die Umgebung der alten Stadthöfe (so. Gereonshof, seit dem 17. Jahrhundert Klapperhof usw.). Der nach dem ersten Erzbischof von Köln benannte Hildeboldplatz ist durch die repräsentativen Wohnhäuser für Bürger mit mittleren bis gehobenen Ansprüchen sowie durch verschiedene Gewerbe-, Geschäfts- und Vergnügungseinrichtungen, die jedoch den unmittelbaren Bedarf der Bewohner der Straße oft übersteigen, gekennzeichnet.
Städtebaulich ist das o. g. Wohnhaus bedeutend, weil es, beginnend mit dem Haus Nr. 7 bis zum Haus Nr. 21, ein wirkungsvolles Straßenensemble einleitet, das in allen wesentlichen Merkmalen, d. h. in der Proportion und Höhe, Grundrißeinteilung und Fassadenverzierung die geschichtliche Bauweise des 19. Jahrhunderts bewahrt und das ursprüngliche Erscheinungsbild des Platzes bis heute noch erlebbar macht.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0