Wohnhaus

Hildeboldplatz 13 · Altstadt/Nord

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_4439
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohnhaus
Adresse Hildeboldplatz 13, 50672 Köln
Baujahr1883 bis 1885
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 08.02.1988
Stadtteil Altstadt/Nord

Das Wohnhaus wurde 1883 - 85 erstellt. Baukünstlerisch knüpft das 4-geschossige traufständige Gebäude an die alte Bautradition des rheinländischen Dreifensterhauses mit geringem Achsenabstand und abgesetzter Dach- und Erdgeschoßzone an. An einem niedrigen Sockelabsatz entfaltet sich die einheitlich konzipierte Stuckfassade. Die zarten Rustikaeinschnitte reichen bis zum 3. OG, wo sie dann durch verkürzte Pilster, ornamentalen Fries und schließlich starkes Kranzgesims, die Schauseite des Hauses bekrönen. Die plastische Betonung durch dem an Konsolen liegenden Erkervorsprung an dem 2. Stock findet ihren visuellen Ausgleich durch die Akzentierung des mit Kartuschen geschmückten Portals in der linken Achse.

Alle Fenster sind gerade linienartig gerahmt, was zusammen mit den vier kräftigen Akzenten der Brüstungsgesimse und der Verzierung von Parapetfeldern des 2. und 3. OG, für den waagerechten Ausgleich und die gestalterische Symmetrie sorgt. In dem Hausinnern sind die Holztreppe mit dazugehörender Ausstattung, einige noch erhaltene Wohnungseingangstüren, sowie die Fenster zum Hoftrakt in ursprünglicher Fassung, zu erwähnen. Im Foyer befinden sich weißschwarze Marmorplatteneinlagen, eingeschnittene Felder und Reste der Stuckrahmungen.

Ortsgeschichtlich dokumentiert die beinahe lückenlos erhaltene Hausreihe des Hildeboldplatzes die Erstbebauung der inneren Gebiete und so die Entstehungsgeschichte der Neustadt. Die Bebauung nach dem von J. Stübben und K. Henrici 1881 erstellten urbanistischen Erweiterungsplan erfaßte auch die Umgebung der alten Stadthöfe (so Gereonshof, seit dem 17. Jahrhundert. Klapperhof usw.) der nach dem ersten Erzbischof von Köln benannte Hildeboldplatz ist durch repräsentative Wohnhäuser für Bürger mit mittleren und gehobenen Ansprüchen, sowie durch verschiedene Gewerbe-, Geschäfts- und Vergnügungseinrichtungen, die jedoch dem unmittelbaren Bedarf der Bewohner der Gegend oft übersteigen, gekennzeichnet.

Städtebaulich ist das o. g. Wohnobjekt bedeutend, weil es beginnend mit dem Haus Nr. 7 bis hin zum Haus Nr. 21, ein Straßenensemble einleitet, das in allen wesentlichen Merkmalen, d. h. in der Proportion und Höhe, Grundrißeinteilung und der Fassadenverzierung, die historisierende Bauweise des späten 19. Jahrhunderts bewahrt und das ursprüngliche Erscheinungsbild des Platzes bis heute lebhaft vermittelt.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0