Wohnhaus

Hildeboldplatz 9 · Neustadt/Nord

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_4511
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohnhaus
Adresse Hildeboldplatz 9, 50672 Köln
Baujahr1883 bis 1885
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 22.03.1988
Stadtteil Neustadt/Nord

Das Wohnhaus wurde 1883-85 erstellt. Baukünstlerisch knüpft das schmale, 4-geschossige und traufständige Wohnhaus an die alte Bautradition des rheinländischen Dreifensterhauses mit geringem Achsenabstand und abgesetzter Dach- und Erdgeschoßzone an. Über einem niedrigen Werksteinsockel entfaltete sich die einheitlich in zarten Fugenschnitten aufgefaßte Stuckfassade. Die mittlere Achse ist in traditioneller klassizistischer Manier, durch die Pilaster-Andeutung, eine Balustrade und Segment-, sowie Dreieckgiebel-Bekrönung der geradegerahmten Fenster hervorgehoben. Das auf Konsolen liegende und durch eine Zahnschnittleiste betonte Kranzgesims ist stark verkröpft und schließt so die paarweise konzipierten Brüstungsgesimse in waagerechter Richtung ab. Die zweiteiligen Holzeingangstüren mit Schmiedeeisenverzierung führen in das Hausinnere. Außer der Holztreppe mit dazugehöriger Ausstattung sind einzelne Wohnungstüren und Fenster (besonders zur Rückfront) noch in der ursprünglichen Teilung zu finden.

Ortsgeschichtlich dokumentiert die lückenlos erhaltene Hausreihe des Hildeboldplatzes die Erstbebauung der inneren Gebiete und so die Entstehungsgeschichte der Kölner Neustadt. Die Bebauung nach dem von J. Stübben und K. Henrici erstellten urbanistischen Erweiterungsplan erfaßte nach 1881 die Umgebung der alten Stadthöfe (Gereonshof und dann der seit dem 17. Jahrhundert als "Klapperhof" bezeichnete Platz). Die nach dem ersten Erzbischof von Köln benannte Wohnachse des Hildeboldplatzes ist durch die repräsentativen Häuser für Bürger mit mittleren bis gehobenen Ansprüchen, sowie durch verschiedene Gewerbe-, Geschäfts- und Vergnügungseinrichtungen, die jedoch den unmittelbaren Bedarf der Bewohner der Gegend übersteigen, gekennzeichnet.

Städtebaulich ist das Wohnobjekt bedeutend, weil es mit dem Haus Nr. 7 beginnend bis zum Haus Nr. 21 ein Straßenensemble einleitet. Die wirkungsvolle Gebäudezeile ist in allen wesentlichen Merkmalen der Bauästhetik, d. h. in der Proportion, Gliederung und Höhe, sowie Grundrißeinteilung und Fassadenverzierung, aufeinander vorbildlich gereiht, so daß das ursprüngliche Erscheinungsbild der Architektur des 19. Jahrhunderts auch heute noch bewahrt und voll erlebbar bleibt.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0