Wohnhaus

Domstraße 18 · Altstadt/Nord

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_6451
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohnhaus
Adresse Domstraße 18, 50668 Köln
Baujahrum 1890
Eigentumkirchliches Eigentum
Eingetragen seit 24.04.1992
Stadtteil Altstadt/Nord

Erbaut um 1890; 3 Geschosse und 1-geschossiger seitlicher Eingangsbereich, ausgebautes Dachgeschoß mit 2 weitgehend originalen Gauben, 3 Achsen, flache Wandvorlage sowie Austritt in der Mittelachse, Putzfassade mit Fugenschnitt und Stuckgliederungen in Anklängen an den Barock; Fenster, Tür zum Austritt und Haustür größtenteils stilgerecht erneuert (vor dem Austritt und den Kellerfenstern orig. schmiedeeisernes Gitter).

Seitenfassade verputzt und mit weitgehend originalem überdachten Eingangsbereich (eine auf einer niedrigen Mauer angebrachte Holzbalkenkonstruktion), hier auch größtenteils originaler Terrazzoboden mit Mosaikeinlagen, kleine Steintreppe, originale Haustür; neuere Fensterdurchbrüche in den Obergeschossen. Rückseite verputzt, 2-geschossiger Standerker mit aufgesetztem Balkon (orig. schmiedeeisernes Brüstungsgitter), Fenster und Türen stilgerecht erneuert.

Im Innern original erhalten: im Flur weitgehend Bodenbelag mit schwarzem und weißem Marmor (EG), Holztreppe mit gedrechseltem Holzgeländer und Antrittspfosten, weitgehend Türen mit Laibungen, teilweise ältere Wandschränke. Bestandteil des Denkmals ist auch die das Grundstück an den Straßen begrenzende Backsteinmauer (teilweise verändert).

Das o. g. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist, als auch künstlerische, wissenschaftliche, und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:

Die Domstraße gehört zu den zahlreichen Straßen der Kölner Altstadt, die im Zuge der von H. J. Stübben geplanten und ab 1881 durchgeführten Stadterweiterung über die Wälle hinaus verlängert wurden. Erst 1842 entstanden, als der Botanische Garten des Jesuitenklosters dem Eisenbahngelände geopfert wurde, führt der Straßenzug von Norden aus direkt auf den Dom zu. Während von der Erstbebauung des Neustadtteils nichts mehr erhalten blieb, tragen im Altstadtbereich noch verschiedene Bauten zur Veranschaulichung des historischen Straßenbildes bei, so auch das Haus Nr. 18. Wie einst die meisten Nachbarhäuser, weist das o. g. Gebäude eine Fassadengestaltung in Anklängen an den Barock auf, wobei die Mittelachse durch die flache Wandvorlage mit dem Austritt im 1. Obergeschoß und den Fugenschnitt besonders hervorgehoben wird. Dekorative Akzente setzen dabei, neben dem kunstvoll gearbeitetem schmiedeeisernen Brüstungsgitter, vor allem die Schlußsteine über den Stichbogenfenstern und dem rundbogenförmigen Eingangsportal. Das o. g. Gebäude, das das für Köln typische Dreifensterhaus variiert, wird somit als eines der letzten Zeugnisse für die Bebauung der Domstraße im ausgehenden 19. Jahrhundert zum unverzichtbaren Dokument.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0