Wohn- u. Geschäftshaus
Brandenburger Straße 3 · Altstadt/Nord
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_6744 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohn- u. Geschäftshaus |
| Adresse | Brandenburger Straße 3, 50668 Köln |
| Baujahr | 1859 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 05.03.1993 |
| Stadtteil | Altstadt/Nord |
Erbaut 1859 (inschr. dat.), 3 Geschosse, 3 Achsen, ausgebautes Dachgeschoß mit Dacherker in der Mittelachse (teilweise verändert) sowie mit neueren Gauben; Putzfassade mit Stuckgliederungen im Stil der Neurenaissance; Fenster verändert, Haustür mit der Treppe original. Rückseite und seitlicher Anbau verputzt; Fenster und Tür verändert. Im Innern - heute eine Hauseinheit mit den Nachbargebäuden Nr. 1 und Nr. 5 - original erhalten: im Flur Holztreppe mit gedrechseltem Holzgeländer und Antrittspfosten, einige Türen mit Laibungen, teilweise Deckenstuck.
Die Brandenburger Straße wurde während der Amtszeit von Stadtbaumeister Johann Peter Weyer in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts angelegt, als im Zusammenhang mit der Industrialisierung und dem damit verbundenen Bevölkerungswachstum die noch freien Grundstücke innerhalb des Festungsgürtels bebaut wurden. Das 1859 errichtete Haus Nr. 3 gehört hier zu den letzten Zeugnissen der historischen Bebauung. Es ist integraler Bestandteil eines mit seinem Nachbarhaus Nr. 5 gebildeten Ensembles, das das ursprüngliche Erscheinungsbild der Straße veranschaulicht. Dabei hebt sich obiges Gebäude durch eine aufwendigere Fassadengestaltung im Stil der Neurenaissance besonders hervor. Neben der Traufzone - mit Kranzgesims und Akanthusfries - ist vor allem das 1. Obergeschoß betont worden. Fensterverdachungen mit Dreiecks- und Segmentgiebel sowie reicher Stuckdekor in den Brüstungsfeldern lassen noch heute erkennbar werden, daß sich hier einst das Hauptgeschoß des Hauses, die sog. Beletage mit den Repräsentationsräumen, befand. Das o. g. Objekt, das zu den wenigen Gebäuden der Kölner Altstadt gehört, die die Zerstörungen des Zweiten Weltkrieges überdauert haben, ist somit unbedingt erhaltenswert. Auch als verhältnismäßig frühes Beispiel für ein bürgerliches Wohnhaus im Stil der Neurenaissance, ist es unverzichtbar.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0