Wohnhaus
Von-Groote-Straße 41 · Marienburg
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_6521 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Adresse | Von-Groote-Straße 41, 50968 Köln |
| Baujahr | 1935 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 22.05.1992 |
| Stadtteil | Marienburg |
Erbaut 1935 von Architekt Peter Baumann, Eckgebäude zur Godesberger Straße (angebaut an Von-Groote-Str. 43), verschachtelte Bauweise, 2 bis 3 Geschosse und ausgebautes Dachgeschoß; Putzfassade (Kratzputz), Sockel-, Eingangsbereich und EG der zurückspringenden Achse in Bruchstein; Satteldach; Straßenfassade mit Fenstererker (EG) und Balkon (OG) im 3-geschossigen, aus der Flucht zurückspringenden Bauteil; betonter Eingangsbereich mit vorkragendem, schlußsteinartigem Abschluß und darüberliegendem Rundfenster, (mit Bleiverglasung), im OG Erker mit übereck verlaufendem Fensterband; 3 Einzelgauben, Fenster im 3. OG ursprünglich mit Schlagläden; bis auf die Gaubenfenster originale Fenster, Haustür mit Metallgitter. Giebelseite mit flachem Erker im OG und Balkon (orig. Gitter). Rückfront: 3-geschossiger Risalit, Balkone in allen Geschossen (orig. Geländer und Mauerbrüstung). Terrasse im EG mit Bruchsteinmauer und -Treppe zum Garten, Garage im Kellergeschoß (orig. Metalltor), 3 Gauben. Im Inneren original erhalten: Terrazzotreppe mit Metallstäben und Messinghandlauf, Terrazzoboden im Eingangsbereich und auf den Etagen, Wohnungstüren, Zimmertüren, Parkettböden in den Wohnräumen, Naturstein-Fensterbänke, Wand- und Bodenfliesen in Bädern und Küchen. Bestandteil des Denkmals sind auch der rückwärtige Garten und die sich aus der Giebelseite entwickelnde Einfriedungsmauer mit orig. Metalltor.
Das og. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist, als auch künstlerische, wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus folgendem:
Marienburg zählt durch die Vielzahl seiner im Verhältnis zur übrigen Stadt im Krieg weitgehend verschonten und im originalen Zustand erhaltenen Bauten zu einer der geschlossensten Villenkolonien in Deutschland und einer der im historischen Sinne besterhaltenen Gebiete der Stadt Köln. Seit der Gründung dieses Villenvorortes im späten 19. Jahrhundert haben hier in Marienburg fast ausschließlich nur bedeutende Kölner und auch andere deutsche Architekten Villen und Landhäuser errichtet, wodurch dieser Vorort gleichzeitig einer der architekturhistorisch interessantesten Wohngebiete in Köln und darüber hinaus auch in Deutschland ist. Das Haus Von-Groote-Str. 4 ist als historischer Bau ein wichtiger Bestandteil des baulichen und wegen seiner Gesamtplanung auch städtebaulichen "Ensembles Villenvorort Marienburg". Innerhalb der geschichtlichen Entwicklung Marienburgs ist der Bau u. a. deshalb von besonderem Interesse, weil er in lebendigem Kontrast die Architekturentwicklung vom Historismus zur Moderne dokumentiert. Erst durch die Vielzahl der Stile und Hausformen bei gleichzeitiger Unterordnung unter ein Gesamtbild erhält das architektonische Erscheinungsbild des Vorortes Marienburg seine spezifische Ausprägung. Aus künstlerischwissenschaftlicher Sicht stellt og. Objekt ein typisches Beispiel für die Architekturentwicklung der 30er Jahre dar. Elemente der fortschrittlichen Architektur der 20er Jahre, wie die verschachtelte, asymmetrische Bauweise oder die um die Ecke geführten Fensterbänder, verbinden sich hier mit denen des sog. Heimatstils der 30er Jahre. Schlagläden, die Verwendung von Bruchstein, das Satteldach und das erkerartig ausgebildete Fenster sind Kennzeichen für die in der heimatlichen Tradition verwurzelte Formensprache, wie sie der Architekt Peter Baumann hier in beispielhafter Weise umgesetzt hat.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0