Wohn- u. Geschäftshaus
Brandenburger Straße 5 · Altstadt/Nord
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_6745 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohn- u. Geschäftshaus |
| Adresse | Brandenburger Straße 5, 50668 Köln |
| Baujahr | um 1860 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 05.03.1993 |
| Stadtteil | Altstadt/Nord |
Erbaut um 1860; 3 Geschosse, Attikageschoß, 3 Achsen, Putzfassade mit Stuckgliederungen im Stil der Neurenaissance, EG - bis zum Sohlbankgesims im 1. OG - durch neuere Verfliesung verändert, Fenster verändert, Fenster im Attikageschoß mit originalem schmiedeeisernen Gitter, Haustür verändert. Rückseite und seitlicher Anbau verputzt, originaler schmiedeeiserner Ausleger an der Hausecke, Fenster und Tür verändert. Im Innern - heute eine Hauseinheit mit den Nachbargebäuden Nr. 1 und Nr. 3 - original erhalten: im Vestibül Stuckprofilierungen an der Decke, reicher Stuck am Stützbogen; im Flur Stuckprofilierungen an der Decke (EG), Holztreppe mit Holzgeländer und Antrittspfosten (Treppenanlage durch neueren Belag und später um das originale Geländer angebrachte Holzverkleidung zum Teil verändert).
Die Brandenburger Straße wurde während der Amtszeit von Stadtbaumeister Johann Peter Weyer in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts angelegt, als im Zusammenhang mit der Industrialisierung und dem damit verbundenen Bevölkerungswachstum die noch freien Grundstücke innerhalb des Festungsgürtels bebaut wurden. Das Haus Nr. 5 gehört hier zu den letzten Zeugnissen der historischen Bebauung. Es ist integraler Bestandteil eines mit seinem Nachbarhaus Nr. 3 gebildeten Ensembles, das noch heute das ursprüngliche Erscheinungsbild der Straße veranschaulicht. Dabei weist das o. g. Objekt eine Fassadengestaltung im Stil der Neurenaissance auf. Auffällig ist, daß das mittlere Fenster durch die Verdachung mit einem Dreiecksgiebel besonders betont worden ist. Dies ist ein Hinweis darauf, daß sich hier einst die sogenannte Beletage mit den Repräsentationsräumen befand. Das o. g. Objekt, eine Variante des für Köln typischen Dreifensterhauses, ist somit - trotz einiger Veränderungen - unbedingt erhaltenswert. Es bewahrt die ursprüngliche Maßstäblichkeit der Bebauung und wird, auch im Hinblick hierauf, zum unverzichtbaren Dokument.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0