Wohnhaus

Thielenbrucher Allee 4 · Dellbrück

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_7183
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohnhaus
Adresse Thielenbrucher Allee 4, 51069 Köln
Baujahrum 1905 bis 1910
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 22.08.1994
Stadtteil Dellbrück

Um 1905 - 10 erbaute Halbvilla; 2 Geschosse und ausgebautes Dachgeschoß (1 erneuerte Gaube); 2 Achsen, Betonung der linken Achse durch Giebel und dreiseitigen Altan (originale Balkonbrüstung mit erneuertem Metallgeländer); Putzfassade mit Stuckgliederungen; Sockel mit rustiziertem Fugenschnitt; rechteckige Fensteröffnungen, im Giebel 3 gestaffelte Rundbogenöffnungen und eine Kreisöffnung, Fenster original, im 1. OG. in linker Achse erneuert. Seitenfassade: verputzt; Schopfwalmdach; rechteckiger Hauseingang über erneuerter Außentreppe, Haustür erneuert, Vordach erneuert; rechteckige Fensteröffnungen, Fenster original.

Rückseite: Putzfassade; in linker Achse Altan mit erneuertem Balkongeländer und neuerer Außentreppe; in rechter Achse flach vortretendes Treppenhaus; 1 erneuerte Dachgaube; Fenster erneuert, in rechter Achse originale Treppenhaus- und Toilettenfenster.

Im Inneren original erhalten: In Eingangsbereich und Treppenhaus Spiegeldecke, Holztreppe mit gedrechseltem Geländer, im 1. OG neuerer Wohnungsabschluß; in den Räumen in EG und OG Spiegeldecken, teilweise Zimmertüren (besonders im EG).

Bestandteil des Denkmals ist auch der Vorgarten mit originaler straßenseitiger Einfriedung (Eisenzaun zwischen verputzten Pfeilern mit bekrönenden Kugeln) sowie der zum Haustyp gehörige rückwärtige Garten. Nicht Bestandteil ist die neuere Garage im rückwärtigen Grundstücksbereich.

Der heutige Ortsbereich Dellbrück entstand erst 1905 durch Zusammenlegung der Dörfer Thurn, Stunden, Hagedorn und Alt Dellbrück und wurde 1914 nach Köln eingemeindet. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wuchsen die einzelnen Ortschaften mehr und mehr zusammen und der Ort begann sich unter dem Einfluß der verkehrsmäßigen Anbindung an Köln durch Eisen- und Straßenbahnlinien zu entwickeln. Der Bergisch-Gladbacher Straße als Ost-West-Verbindung kam dabei besondere Bedeutung zu. Die ehemalige Land- und Heerstraße war 1842 durch den Freiherrn von Fürstenberg ausgebaut worden. Am östlichen Ende dieser Straße entstand im Bereich von Thielenbruch, einem ursprünglich sumpfig-moorigen Waldgebiet, seit der Jahrhundertwende ein Wohnviertel für die gehobenen Ansprüche wohlhabender Bürger, das sich in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts zu einem rechtsrheinischen Villenvorort Kölns entwickelte, der dem linksrheinischen Marienburg vergleichbar ist. Gefördert durch die Eingemeindung Dellbrücks nach Köln im Jahre 1914 entwickelte sich das weiträumig angelegte und durchgrünte Villenviertel Thielenbruch zu einem heute noch weitestgehend geschlossen erhaltenen Viertel besonderer Wohnqualität, das die gesellschaftlichen Verhältnisse seiner Entstehungszeit spiegelt und das Bedürfnis der damaligen Stadtbevölkerung nach zurückgezogenem Wohnen im Grünen in städtischer Randlage veranschaulicht. Das o. g. Grundstück mit dem Wohnhaus Thielenbrucher Allee 4 liegt inmitten des Thielenbrucher Kernbereichs auf einer von vier Straßen (Bergisch Gladbacher Str., Thielenbrucher Allee, Waldhausstr., Im Eichenforst) begrenzten Fläche und charakterisiert die Erstbebauung des Wohnviertels. Das an der als Alleestraße im rechten Winkel zur Bergisch Gladbacher Straße angelegten Thielenbrucher Allee liegende Gebäude weist in der Fassadengestaltung mit individuellen Details zeittypische Merkmale auf. Das Haus zeichnet sich durch insgesamt weitgehend erhaltene Substanz aus. Besonders hervorzuheben ist der straßenseitig original eingefriedete Ziergarten vor dem Haus und der rückwärtige Garten, der zu den angrenzenden Grundstücken mit zum Teil ebenfalls denkmalwerten Häusern und Gärten nur durch einen Zaun getrennt ist. Er ist ein wesentlicher Bestandteil der vom o. g. Straßengeviert und dessen Randbebauung umschlossenen waldartigen Grünfläche und trägt zum ursprünglichen Erscheinungsbild des Viertels Thielenbruch erheblich bei. Das o. g. Objekt ist als Beispiel der frühen ursprünglichen Bebauung und Teil eines Ensembles in ungestörter Reihe (Thielenbrucher Alle 2 b - 12) von besonderem historischen und städtebaulichen Wert und als unverzichtbares Denkmal unbedingt zu erhalten.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0