Wohn- u. Geschäftshaus

Simarplatz 10 · Neuehrenfeld

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_7712
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohn- u. Geschäftshaus
Adresse Simarplatz 10, 50825 Köln
Baujahr1903
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 12.12.1995
Stadtteil Neuehrenfeld

Erbaut 1903; Eckhaus zur Hauffstraße; 3 Geschosse, ausgebautes Dachgeschoß; 2:1:5 Achsen (abgeschrägte Ecke); Putzfassade mit Stuckgliederung in Verbindung von Neo-Barock und Jugendstil; EG verändert (Wandfliesenverkleidung); Wandfläche vertikal durch flache Vorlagen gegliedert bei Betonung der Eckachse/Mittelachse Hauffstraße (ornamentierte Kapitelle, Segmentgiebel mit Kartusche); Horizontalgliederung durch aufgeputzten Fugenschnitt, Trauf- und Drempelgesims (um die Wandvorlagen verkröpft); Fenster 1. OG mit variierenden Bekrönungen und Ornament (Muschelornament/Kartusche mit Rollwerk und floralem Ornament); Fenster 2. OG schlichter gerahmt (entlang der Hauffstraße Verklammerung Drempelgesims/Fensterrahmung durch Konsolen); Eckachse in der Dachzone durch Ziergiebel mit Rundbogenfenster betont; je 2 originale Gauben an der Hauffstraße und am Simarplatz (mit profilierten Bekrönungen); Fenster/Eingangstür erneuert; Rückfront: 1:1 Achse (Eckvorsprung mit WCs); backsteinsichtig; stichbogenförmige Fensteröffnungen; Fenster (außer Treppenhaus)/Hoftür neu. Innen original: Terrazzobelag mit Bordüre im Vorflur (mit Mittelornament), Treppenhaus EG und auf den Podesten Vorflur mit floralem Ornamentfries; Deckenrahmung durch Stuckleisten, Mittelrosette; hölzerne Wandleiste; Fußleiste; Unterzug zum Treppenhaus mit pilasterartiger Rahmung; Betontreppe mit Metallgeländer/Holzhandlauf; Wandleiste; Fußleiste; Grundrisse leicht verändert (zwei Wohnungen zu einer zusammengelegt); Dachgeschoß ausgebaut; Keller original. Bestandteil des Denkmals ist auch die Hofmauer. Nicht Bestandteil des Denkmals ist der eingeschossige Hofanbau.

Die städtebauliche Entwicklung Ehrenfelds zu einem Vorort im Nordwesten Kölns beginnt um die Mitte des 19. Jahrhunderts von der Venloer Straße aus in nördlicher Richtung in Höhe der Philipp- und Leostraße. Bis zu seiner Eingemeindung im Jahr 1888 gewann Ehrenfeld infolge zahlreicher industrieller Ansiedlungen rasch an Bedeutung. Im Verlauf der daraus resultierenden zügigen Erschließung weiterer Bereiche Ehrenfelds wurden verstärkt Anstrengungen zur Erschließung weiterer Wohnbereiche nördlich der Köln-Aachener Bahnlinie unternommen.

Erste Ansätze datieren in die frühen 1870er Jahre (Ottostraße).

Doch erst mit der Anlage des Schlacht- und Viehhofes nördlich der Eisenbahnlinie (Eröffnung 1895) kommt es zu einer endgültigen Wohngebietserweiterung von Alt-Ehrenfeld nach Norden.

Der Simarplatz, etwa 1896 von Alois Anton Schlösser zum Bau der wenig später errichteten Kirche St. Peter gestiftet, war ebenso wie der fast gleichzeitig von Franz Zilkens gestiftete Ottoplatz der wichtigste Siedlungsansatz in Subbelrath.

Von diesen beiden Plätzen aus entwickelte sich die Bebauung aufeinander zu, wobei dem Simarplatz an der Schnittstelle zwischen Alt- und Neuehrenfeld eine besondere Bedeutung zukommt, da die Platenstraße als Verbindung zur Venloer Straße auf die Kirche St. Peter ausgerichtet ist, hier beide Stadtviertel miteinander verknüpft werden. Die größtenteils erhaltene Ursprungsbebauung am und um den Simarplatz herum veranschaulicht diese stadt- und bauhistorischen Zusammenhänge. Als integraler Bestandteil der historischen Bebauung ist das Objekt, das durch seine Ecklage den Simarplatz mit der Hauffstraße verbindet von besonderer Bedeutung.

Der aufwendige Bauschmuck barocker Provenienz weist auf das gesteigerte Repräsentationsbedürfnis der ehemaligen Bauherren/Bewohner hin.

Das Gebäude weist eine doppelte Ausrichtung auf: vorrangig ist es zum Kreuzungspunkt Kleiststraße/Hauffstraße und damit auf die Platzsituation hin orientiert. Die Betonung der Eckachse belegt dies. Entlang der Hauffstraße wird die Fassade darüberhinaus über 5 Achsen bei Betonung der Mittelachse (pilasterartige Rahmungen, Fensterbekrönungen, Giebel im 2. OG) rhythmisiert.

Als bauliches Dokument der ursprünglichen Bebauung und ihrer städtebaulichen Zusammenhänge ist das o. g., in wesentlichen Teilen erhaltene Objekt unbedingt zu erhalten.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0