Wohnhaus

Hauffstraße 4 · Neuehrenfeld

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_6788
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohnhaus
Adresse Hauffstraße 4, 50825 Köln
Baujahr1903
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 13.04.1993
Stadtteil Neuehrenfeld

1903 erbaut. 3 Geschosse, 3 Achsen, ausgebautes Dachgeschoß mit mittigem Giebelhaus. Klinkerfassade mit Stuckgliederungen (Einflüsse des Jugendstils), Relief im Erdgeschoß, Brüstungsreliefs im 1. OG. Haustür und Fenster verändert. Rückseite: teils backsteinsichtig, teils geschlämmt; Fenster verändert, je ein Fenster im EG und 1. OG durch Glasbausteine ersetzt; Balkone bzw. Terrasse (im EG) mit originalem schmiedeeisernen Geländer. Im Innern original erhalten: im Vestibül Terrazzoboden mit Mosaikkante und schwarzer Rahmung, gegliedert durch vier Differenzstufen, Wandstuck (auf der linken Seite nur bis etwa zur halben Wandhälfte), Deckenstuck; runder Stützbogen mit Stuck; im Flur schwarzgerahmter Terrazzoboden; Terrazzotreppe, schmiedeeisernes Geländer mit Holzhandlauf; Türen auf halber Geschoßhöhe (ehem. Toiletten).

Das og. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist, als auch wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:

Neuehrenfeld wurde um die Jahrhundertwende als eine Art Stadterweiterung von Altehrenfeld erschlossen. Die Hauffstraße, an der sich das o. g. Objekt befindet, gehört zu den frühesten Straßenerschließungen im Wohnviertel um die Peterskirche, welches auf Initiative von Alois Anton Schlösser entstand, und verbindet den Simarplatz mit dem Lenauplatz. Das Gebäude ist ein wichtiger Bestandteil dieses noch in großen Teilen erhaltenen, abwechslungsreich gestalteten Straßenzugs. Es gehört zu den frühen Dokumenten der Erschließung. Mit seiner Klinkerfassade war es Vorbild für das kaum später errichtete Nachbarhaus Nr. 8 und orientiert sich außerdem am Erscheinungsbild des Kirchenbaus. Die sparsamen Putz- bzw. Stuckgliederungen zeigen bereits die für Neuehrenfeld typischen Einflüsse des Jugendstils (vgl. die Brüstungsreliefe im 1. OG), enthalten aber auch noch in Resten Anklänge an die Spätgotik und Renaissance. Nicht nur als Beispiel für die stadtteilspezifische frühe Wohnarchitektur, sondern auch als Zeugnis der architektonischen Entwicklung Neuehrenfelds wird das o. g. Gebäude zu einem unverzichtbaren Dokument.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0