Wohnhaus
Philippstraße 62 · Ehrenfeld
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_7846 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Adresse | Philippstraße 62, 50823 Köln |
| Baujahr | um 1890 bis 1895 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 18.04.1996 |
| Stadtteil | Ehrenfeld |
Erbaut um 1890/95; Vorderhaus auf längsrechteckigem Grundriß mit Seitenflügel und Hofgebäude; Fassade: 3 Geschosse, ausgebautes Satteldach (breitgelagerte, erneuerte Gaube); 3 Achsen (Eingang rechts); Putzfassade mit Stuckgliederung in Anlehnung an Renaissance-Formen (aufgeputzte Lagerfugen im EG; profilierte Fensterrahmungen und -verdachungen, 1.OG Mitte mit Giebel; profilierte Gesimse); EG-Fenster original (mit Rolläden und Blechblenden); restliche Fenster/Eingangstür erneuert; originale Kellerabdeckungen (gestanzte Bleche).
Rückfront: Vorderhaus dreiachsig (originale Hoftür links); links nachträglich angebauter WC-Trakt; verputzt; Treppenhausfenster mit Beschlägen original (z.T. wegen WC-Anbauten entfernt); restliche Fenster/Gaube erneuert; Seitenflügel mit je einer Achse an der Front- und Stirnseite; leicht geneigtes Flachdach; verputzt; Fenster erneuert.
Innen original: mosaizierter Terrazzobelag mit rundem Mittelornament im Treppenhaus-EG; hölzerne Treppenanlage mit gedrehtem Antrittspfosten, Geländerstäben, Handlauf; Kellerwange; eine Wohnungseingangstür im EG, zwei im 1.OG (mit Rahmen); hölzerne Kellertreppe; gemauerter Gewölbekeller.
Hofgebäude: 2 Geschosse, Flachdach; 3 Achsen (Eingang links); verputzt; Fenster/Tür erneuert.
Veränderungen: Wohnungsvergrößerung im 1.OG (Zusammenlegung); DG zu Wohnung ausgebaut; Rückfronten/Hofgebäude neu verputzt.
Bestandteile des Denkmals sind auch das Hofgebäude und die seitlichen, verputzten Hofmauern.
Die städtebauliche Entwicklung Ehrenfelds zu einem Vorort im Nordwesten Kölns beginnt um die Mitte des 19. Jahrhunderts von der Venloer Straße aus in nördlicher Richtung in Höhe der Philipp- und Leostraße. 1845 war die Entwicklung Ehrenfelds durch eine spekulative Initiative von Köln aus als erster linksrheinischer Vorort in Gang gesetzt worden (unter Mitwirkung von Stadtbaumeister Weyer), da innerhalb der Mauerumwallung Kölns die Bauplätze knapp wurden. Bis zu seiner Eingemeindung im Jahr 1888 gewann Ehrenfeld infolge zahlreicher industrieller Ansiedlungen rasch an Bedeutung.
Das o.g. Objekt ist ein bauliches Dokument dieser historische Erstbebauung nach der Eingemeindung Ehrenfelds. Die Philippstraße - der Name geht auf einen der ersten Investoren in Ehrenfeld, den Fabrikanten Philipp Hoffmann zurück - liegt in einem Wohngebiet Ehrenfelds nördlich der Venloer Straße, dessen Bevölkerungsstruktur durch mittlere und geringe Einkünfte geprägt war.
Das um 1890/95 erbaute dreigeschossige Wohnhaus entspricht mit seiner dreiachsigen Stuckfassade dem Grundtyp des Kölner Wohnhauses. Die historisierende, mit Renaissance - Elementen geschmückte Fassade betont durch den Giebelaufsatz im 1.OG leicht die Mittelachse, ordnet sich dabei durch Verzicht auf Balkon oder Erker der einfachen Gestaltung der relativ schmalen Philippstraße unter. In der Großform sind die Gebäude Nr. 62 und 64 einheitlich gestaltet; die Mittelachsen werden durch Fensterverdachungen mit Giebelfeldern betont, die Haustüren liegen an der linken, bzw. rechten Außenachse, wodurch die Gebäude zusammengefaßt werden und die bauliche Einheit optisch verstärkt wird. In der Detailgestaltung weichen die Bauten jedoch bewußt voneinander ab, um so zu einer individuellen Gestaltung zu kommen.
Die zweigeschossige Hofbebauung ist typisch für die dichte Besiedlung Ehrenfelds vor der Jahrhundertwende (kleiner, seitlich durch Mauern eingefaßter Hofraum). Städtebaulich ist das Gebäude innerhalb des alten, verkehrsberuhigten Wohngebiets mit dem Nachbargebäude Nr. 64 maßstabbildend und charakteristisch für die in der Philippstraße vorherrschende Baustruktur. Die Einheitlichkeit der historischen Bebauung, die in baugestalterischen Details sehr vielfältig sein kann, ist noch heute ablesbar, weshalb das o.g. Objekt als integraler Bestandteil der Erstbebauung unverzichtbar und unbedingt zu erhalten ist.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0