Wohn- u. Geschäftshaus

Teutoburger Straße 10 · Neustadt/Süd

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_7881
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohn- u. Geschäftshaus
Adresse Teutoburger Straße 10, 50678 Köln
Baujahrum 1904 bis 1906
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 15.05.1996
Stadtteil Neustadt/Süd

Erbaut um 1904/06; Vorderhaus mit quadratischem Grundriß und rückwärtigem Seitenflügel.

Fassade: 4 Geschosse, Souterrain, ausgebautes Mansarddach (mittiges Zwerchhaus, seitliche Gauben); 3 Achsen (Eingang links); Putzfassade mit reicher Stuckgliederung des Jugendstil (flächig angelegte Gliederungen, Fassadenprofilierungen, Fensterrahmungen, Brüstungsornamente, stilisierte Kolossalordnung); Mittenbetonung durch Balkon im 1.OG und dreigeschossigen Erker mit Balkon (Geländer erneuert) und ornamentiertem Dreiecksgiebel; Eingangstür original; Fenster/Fenstertüren größtenteils original (1./2./3.OG mit Beschlägen, 4.OG 2 Fenster links mit Beschlägen; Sprossen der Oberlichter entfernt).

Rückfront: 2 : 4 Achsen (Seitenflügel mit Flachdach); Wandflächen mit Streuselputz, aufwendig gestaltete Fensterrahmungen, Vertikalgliederung und Gesimse im 3./4.OG in Backstein; Balkone (Vorderhaus links) saniert, Metallgeländer original; Hoftür original; Fenster größtenteils original (Treppenhaus/EG Seitenflügel/1./2./3.OG mit Beschlägen, 4.OG 1 originales Fenster mit Beschlag im Seitenflügel).

Innen original:

Treppenhaus: Vorflur: kanellierte Wandvorlagen und Gurtbögen; floraler Deckenfries; EG: im Treppenbereich Terrazzoboden; Treppe: Terrazzo (Podeste mit Bordüre); hölzerner Antrittspfosten (reich skulpierter sitzender Löwe), gedrehte Geländerstäbe und Handlauf; hölzerne Wandleiste; kleinformatiger Deckenstuck auf den Geschoßpodesten; Kellertür.

Wohnungen: EG Vorderhaus (Ladenlokal): Rahmen der Zugangstür vom Treppenhaus; EG Seitenflügel: Wohnungseingangstür mit Rahmen (Verglasung erneuert); Grundriß; 1.OG Vorderhaus: Wohnungseingangstür mit buntfarbiger Bleiverglasung (Oberlichter neu verglast) und Rahmen; Zimmertüren (teilweise verkleidet, reversibel; Straßenzimmer zweiflüglig) mit Beschlägen, Rahmen und Laibungen; Wandfliesen mit Abschlußleiste in der Küche; Grundriß (außer ein Durchbruch vorn); 1.OG Seitenflügel: Zimmertüren mit Beschlägen und profilierten Rahmen; Fußleisten; 2.OG: Wohnungseingangstür mit buntfarbiger Bleiverglasung und Rahmen; Zimmertüren (Straßenzimmer zweiflüglig) mit Beschlägen, Rahmen und Laibungen; Stukkaturen (Straßenzimmer rechts mit reich gestalteten Rosenranken, profilierter Erkerunterzug und großflächig kassettierter Stuck im Mittelzimmer, Stuckkehle links und in der Küche, Mittelrosetten und Stuckleisten in den Hofzimmern); 3.OG Vorderhaus: Wohnungseingangstür mit buntfarbiger Bleiverglasung und Rahmen; Zimmertüren mit Beschlägen, Rahmen, Laibungen; Fußleisten; Wandfliesen (rot-weiß) mit Abschlußleiste in der Küche; 3.OG Seitenflügel: Zimmertüren mit Beschlägen und Rahmen ; Fußleisten; Mittelrosetten mit Stuckleisten in beiden Hofzimmern; 4.OG: Wohnungseingangstür (buntfarbige Bleiverglasung teiweise erhalten) mit Rahmen; Zimmertüren (außer Küche) mit Rahmen und Laibungen; Fußleisten; Wandfliesen in der Küche; DG: 5 Zimmertüren mit Rahmen; Spitzboden: Holztür; Treppe; Dachstuhl.

Veränderungen:

Vorflur: Wand- und Bodenfliesen (Solnhofener Platten) in den 50er Jahren erneuert.

EG: durch Umnutzung Veränderung der Grundrisse im Vorderhaus ; keine Originalausstattung.

1.OG: abgehängte Decken im Vorderhaus und Seitenflügel; Eingang der rückwärtigen Wohnung nachträglich geschaffen (Abtrennung vom Vorderhaus; neue Wohnungseingangstür); Grundriß durch nachträglichen Badezimmereinbau im Küchenbereich des Seitenflügels leicht verändert.

3.OG: im Vorderhaus Küchenwand zum Badezimmer verändert; Decken im Vorderhaus komplett abgehängt (Stuck darunter z.T. erhalten, jedoch schwer beschädigt); Grundriß durch Aufteilung in zwei Wohneinheiten leicht verändert.

DG: ehemalige Speicherzimmer zu Wohnung ausgebaut; Grundriß (Küchenwand/Einbau eines Badezimmers) leicht verändert; Austritt auf das Flachdach seitlich neu gefaßt (verschiefert); erneuerte Dacheindeckung.

Bestandteil des Denkmals ist auch die rückwärtige Hofmauer mit Vorlagen.

Die Kölner Neustadt wurde als eine der bedeutendsten Stadterweiterungen des ausgehenden 19. Jahrhunderts seit 1880 von Josef Stübben geplant und seit 1881 von ihm ausgeführt. Diese sich halbkreisförmig um die Altstadt legende Bebauungszone wird wesentlich durch die sogenannten "Ringe" geprägt. Auf diesen Prachtboulevard wurden alle städtebaulichen Planungen der Neustadt mit ihren Straßen, öffentlichen Plätzen und Grünanlagen ausgerichtet.

In diesem städtebaulichen Zusammenhang kommt der Teutoburger Straße eine besondere Bedeutung zu, da sie die Verbindung zwischen dem Sternplatz am Römerpark, der als platzbildende Konzentration von Straßenzügen prägend für die Stübbensche Planung ist, und der Bonner Straße, die als eine der großen Radialen die neustädtische Bebauung in Sektoren gliedert, herstellt.

Ein weiteres Anliegen der neustädtischen Planung ist die Durchgrünung der neuen Stadtquartiere. Die als Allee angelegte Teutoburger Straße bildet dabei gemeinsam mit der Roland- und der Volksgartenstraße eine parallel zu den Ringen verlaufende Grünachse, die ein charakteristisches Merkmal der südlichen Neustadt ist.

Wie u.a. auch das "Gerichts-" und das "Belgische Viertel" gehören auch Teile der südlichen Neustadt zu den "herrschaftlichen bis gutbürgerlichen" Wohngegenden, die durch ausgesprochen repräsentative Bauten geprägt sind. Zu ihnen gehört auch die Teutoburger Straße, die von vier- bis fünfgeschossigen, reich ausgestatteten Mietshäusern gesäumt wird, die fast ausschließlich durch mehrgeschossige Mittelerker mit breiten, bzw. gekoppelten Fenstern das Straßenbild prägen. Die Erker betonen den Vermittlungsbereich der Hausfassaden als eine in den Luftraum der Straße vorgeschobene Nahtstelle des Innen und Außen einer Wohnung und gestalten so das Straßenraumprofil der Teutoburger Straße maßgeblich mit. Gliederungselemente, wie die stilisierte Kolosalordnung am Erker, das profilierte Rahmensystem im 3./4. OG, die ornamentierten Brüstungsfelder und der hoch aufragende Schweifgiebel bestimmen den repräsentativen Charakter des Gebäudes.

Selbst die Rückfront des o.g. Objektes ist im Hinblick auf vergleichbare Bauten außergewöhnlich aufwendig gestaltet, wobei festzuhalten ist, daß die Gebäude Teutoburgerstr. 8 und 10 eine einheitliche Gestaltung aufweisen und so als bauliche Einheit wirken, was für die Straßenfassade bedauerlicherweise nicht mehr zutrifft.

Im Inneren des Gebäudes ist dieser hohe repräsentative Anspruch an der großzügigen Grundrißdisposition und der reiche Raumausstattung auch heute noch ables- und erlebbar, wodurch das Gebäude auch zu einem unverzichtbaren Dokument der Wohnkultur am Beginn unseres Jahrhunderts wird.

Als integraler Bestandteil der im Bereich zwischen Alteburger Straße und dem Sternplatz am Römerpark noch weitgehend erhaltenen Erstbebauung, ist das o.g. Objekt als anschauliches Beispiel gründerzeitlicher Architektur- und Stadtbaugeschichte unbedingt zu erhalten.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0