Wohnhaus

Gerolsteiner Straße 17 · Sülz

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_7947
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohnhaus
Adresse Gerolsteiner Straße 17, 50937 Köln
Baujahrum 1912
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 17.09.1996
Stadtteil Sülz

Eckhaus zur Berrenrather Straße; erbaut um 1912.

Fassaden: 3 Geschosse, ausgebautes Mansardach mit übergiebelten Dachaufbauten; 5 : 3 Achsen, abgerundete Ecke (Eingang an der Gerolsteiner Straße, Zugang zum Ladenlokal von der Ecke); Putzfassaden; zeittypische Kubatur in Kombination von neo-klassizistischen und Heimatstileinflüssen; Gaube an der Gerolsteiner Straße original (profilierte hölzerne Rahmung); originale Biberschwanzeindeckung der steilen unteren Dachzone; originale Fenster: Gerolsteiner Str.: 1.OG: links 3 Erkerfenster und gekoppeltes Fenster rechts daneben; 2.OG: gekoppeltes Fenster über dem Eingang und links neben den Eckfenstern (mit Beschlag); Eckbereich: 3 Fenster mit Beschlägen im 2.OG (Mittelsprossen entfernt); Rundfenster im Giebel; Berrenrather Str.: rundbogiges EG-Fenster rechts komplett, mittig nur Rahmen und Querholz; 2.OG: gekoppeltes Fenster rechts neben den Eckfenstern.

Rückfront: 5 : 3 Achsen; entlang der Gerolsteiner Straße zweifach leicht verspringende Flucht (links eingezogenes Treppenhaus); entlang der Berrenrather Straße links leicht vorgestuft; Fenster erneuert (großflächige Holzfenster, im DG entlang der Gerolsteinerstraße 3 Kunststoffenster, im EG 2 Kunststoffenster).

Innen original: Vorflur: Terrazzoboden mit Intarsien; Treppenhaus: Treppe und Podeste mit Terrazobelag; gedrehte Geländerstäbe und Handlauf in Holz; Kellertür; Wohnungstüren mit Rahmen (je eine im EG/DG, je drei im 1./2.OG), WC-Türen mit Rahmen (je eine im 1./2.OG/DG); im 1./2.OG je eine profilierte Laibung zu den Wohnungen an der Gerolsteiner Straße; Wohnungen: Gerolsteiner Straße: EG: 3 Zimmertüren (zwei mit Beschlägen); Grundriß leicht verändert (WC in die Wohnung miteinbezogen); 2.OG Mitte: Dielenböden; Berrenrather Straße: EG:Dielenböden in den Wohnräumen; 4 Zimmertüren; 2.OG: Dielenböden; 3 Zimmertüren, Speisekammertür; 2 kleinformatige Stuckrosetten; Fußleisten.

Veränderungen: Kellersockel nachträglich verfliest; Eingangs- und Ladentür erneuert; neue Kunststoffenster (außer den originalen Fenstern); Stuckgliederungen (Gesimse, aufgeputzte Fensterbrüstungen u. dergl.) entfernt; Giebelfront an der Berrenrather Straße vollflächig neu verputzt (Rundbögen im 1.OG dabei verfüllt); Eckbereich im Dachgeschoß nachträglich verschiefert (Kunstschiefer); Rückfront vollständig neu verputzt; Grundrisse teilweise leicht verändert (im DG Einbau von Bädern).

Bestandteil des Denkmals ist auch die rückwärtige Hofmauer (verputzt, mit Vorlagen, Pfeilern und Krone).

Das o. g. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist, als auch künstlerische, wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:

Ortsgeschichtlich dokumentiert das o.g. Objekt die zweite Phase der Bebauung des 1888 nach Köln hin eingemeindeten Vororts Sülz, der seine Entstehung den Ziegeleien und Kiesgrubenbetrieben des 19. Jahrhunderts zu verdanken hat. Erste Bebauungsansätze datieren in das Jahr 1845. Die zweite, für Sülz wesentliche und das heutige Erscheinungsbild der Strassen immer noch prägende Ausbauphase, setzte kurz nach der Jahrhundertwende ein, als die Bebauung der Neustadt nahezu vollendet war. Entlang der wichtigen Ausfallstraßen, wie der Berrenrather, der Luxemburger und der Zülpicher Straße wurden jetzt weitere Gebiete, zu denen auch die Gerolsteiner Straße gehört, für ein zentrumnahes Wohnen erschlossen. Die Gerolsteiner Straße gehört in diesem Zusammenhang zu den relativ spät bebauten Wohnstraßen, die, parallel zum Sülzgürtel verlaufend, von der Zülpicher bis zur Wichterichstraße reicht.

Die Gestaltung des o.g. Gebäudes wird durch eine Architekturauffassung charakterisiert, die unter bewußtem Verzicht auf eine dem Historismus verpflichtete Formenvielfalt eine Konzentration auf die wesentlichen, den Bau charakterisierenden Merkmale wie Fassadenrhythmisierung und Kubatur fordert und baukünstlerisch umsetzt. Diese Architekturauffassung ist als bewußte Reformbewegung der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg zu verstehen, die den strengen Neo-Klassizismus konsequent weiterentwickelt, um zu einer neuen, als zeitgemäß, um nicht zu sagen modern empfundenen Architektursprache zu finden.

Trotz des Verlustes einiger baugestalterischer Details entfaltet das Gebäude aufgrund seiner markant gestalteten Kubatur (hochaufragende Giebelfelder, abgerundete Ecklösung, bewußt eingesetzte Asymmetrien, Fassadenrhythmisierung durch Erker), die als stilprägendes Mittel für die Wirkung des Gebäudes wesentlich ist, eine straßenbildprägende Präsenz, die für die Kontinuität der im Kreuzungsbereich Gerolsteiner/Berrenrather Straße erhaltenen Bebauung von besonderer Bedeutung ist, da es in exponierter Ecklage beide Straßenzüge miteinander verknüpft.

Als integraler Bestandteil der Erstbebauung ist das o.g. Objekt unverzichtbar für die städtebaulichen, durch zeittypische Architekturauffassungen geprägten Zusammenhänge, die durch bauliche Dokumente wie das o.g. Eckgebäude anschaulich und erlebbar bleiben und unbedingt zu erhalten sind.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0