Wohn- u. Geschäftshaus

Gabelsbergerstraße 31 · Neustadt/Süd

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_8002
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohn- u. Geschäftshaus
Adresse Gabelsbergerstraße 31, 50674 Köln
Baujahrum 1904
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 15.11.1996
Stadtteil Neustadt/Süd

Erbaut um 1904; Eckhaus zur Stolzestraße; Fassaden: 4 Geschosse, ausgebautes Dachgeschoß (Eckgaube in der Substanz original; restliche Gauben entfernt, durch Dachflächenfenster ersetzt); 3 : 4 Achsen, abgeschrägte Eckachse; Putzfassade mit Stuckgliederung des Jugendstil: EG/1.OG mit aufgeputzter Quaderstruktur (im EG mit bossenartiger Struktur), Streuselputz im 3./4.OG, Fenster im 2./3.OG vertikal zusammengefaßt und profiliert gerahmt, floral ornamentierte Fensterbrüstungen mit Putzspiegel im 4.OG, ornamentierte Keilsteine im EG/1.OG; Eckachse und linke Außenachse entlang der Stolzestraße mit Balkonen (profilierte Baluster), Traufgesims mit Flechtband; Fenster erneuert (Einscheibenfenster, Kunststoff); Türen erneuert (Aluminium).

Rückfront: 1 : 1 Achsen; backsteinsichtig an der Gabelsbergerstraße; Treppenhausfenster erneuert (Alu mit Oberlichtern); verputzt an der Stolzestraße; Fensteröffnungen mit Glasbausteinen geschlossen.

Innen original: Eingangsflur/Treppenhaus: Terrazzobelag mit schwarz-weiß gemustertem Rand und roter Einfassung (auch auf den Podesten); Terrazzotreppe; reich gestalteter Antrittspfosten (profilierter Abschluß in Form eines Kompositkapitells); Zwischenpfosten; gedrehte Geländerstäbe (teilweise in Metall ersetzt); Holzhandlauf; Wohnungen: tragende Wände erhalten.

Veränderungen: Grundrißstruktur durch kleinteilige Untergliederung (Bad, WC und Verdoppelung der Wohneinheiten) beeinträchtigt; abgehängte Decken (vorhandener Stuck beschädigt); teilweise erneuerte Zimmertüren; komplett erneuerte Wohnungstüren.

Die Gabelsbergerstraße ist Bestandteil der Kölner Neustadt, die als eine der bedeutendsten Stadterweiterungen des ausgehenden 19. Jahrhunderts seit 1880 von Josef Stübben geplant und seit 1881 von ihm ausgeführt wurde. Diese sich halbkreisförmig um die Altstadt legende Bebauungszone wird wesentlich durch die Radialstraßen wie Bonner, Luxemburger oder Zülpicher Straße und die sogenannten "Ringe" geprägt. Auf diesen Prachtboulevard wurden alle städtebaulichen Planungen der Neustadt mit ihren Straßen, öffentlichen Plätzen und Grünanlagen ausgerichtet.

In diesem städtebaulichen Zusammenhang kommt der Gabelsbergerstraße, die viertelkreisförmig den Eifelwall mit der Luxemburger Straße verbindet, eine gewisse Sonderstellung zu, da ihr Verlauf - förmlich festgesetzt am 24.2.1886 und 22.6.1887 - dem Gleiskörper der Köln-Bonner Eisenbahn folgt und nur einseitig bebaut wurde.

Ein weiteres wesentliches Anliegen der neustädtischen Planung war die großzügige Durchgrünung der neuen Stadtquartiere. Neben den großen, parallel zu den Ringen verlaufenden Erschließungsachsen, wie der Roland- und Teutoburger Straße, wurden auch kleinere, bzw. peripher liegende Straßen und Straßenzüge wo möglich begrünt, wobei das Maß der Durchgrünung Rückschlüsse auf den Status der Wohngegend zuläßt. Die einseitig neben dem Gleiskörper mit Bäumen gesäumte Gabelsbergerstraße ist ein Beispiel für eine gutbürgerliche Wohngegend, deren erhaltene Bauten - es gab hier als Folge der Lage an der Bahntrasse erhebliche Kriegszerstörungen - durch eine einheitliche, sehr flächig angelegte Fassadenstruktur charakterisiert sind.

Vorspringende Gebäudeteile, wie Risalite oder Erker, werden in der Gabelsbergerstraße zugunsten einer in die Fassadenfläche projizierte Gliederung mit markanten Einschüben (Gabelsbergerstr. 15 und 17 sind durch zylindrisch wirkende, eingestellte und daher sehr flache Erker charakterisiert) und loggia-artigen Balkonen, wie bei dem o.g. Objekt gekennzeichnet.

Als Eckhaus zur Stolzestraße mit seiner ebenfalls teilweise erhaltenen Bebauung kommt dem o. g. Objekt eine besondere straßenbildprägende Wirkung zu, die durch die breite, durch Balkone und eine profilierte Rahmung betonte Eckachse und die qualitätvollen Stukkaturen hervorgehoben wird. Als integraler Bestandteil der Erstbebauung der Kölner Neustadt ist das Gebäude Gabelsbergerstr. 31 daher ein unverzichtbares bauliches Dokument und unbedingt zu erhalten.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0