Wohn- u. Geschäftshaus

Zülpicher Straße 46 · Neustadt/Süd

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_1978
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohn- u. Geschäftshaus
Adresse Zülpicher Straße 46, 50674 Köln
Baujahrum 1892
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 06.01.1984
Stadtteil Neustadt/Süd

Das Gebäude wurde um 1892 als viergeschossiges, fünfachsiges Wohn- und Geschäftshaus mit einer Stuckfassade errichtet.

Das o. g. Gebäude ist ein Baudenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist, als auch wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:

Zwischen der inneren und äußeren Wallanlage Kölns wurde ab 1881 bis etwa 1910 ringförmig um die Altstadt die vierte Stadterweiterung nach der Planung des Aachener Professors Karl Henrici und des Stadtbaumeisters H.J. Stübben als erste große Stadterweiterung Deutschlands durchgeführt. In einheitlicher, spätklassizistischer Planungsauffassung wurden unter Berücksichtigung überkommener Stadtstrukturen neue Bereiche geschaffen und durch städtebauliche Bezüge untereinander verbunden.

Die Traufhöhe der viergeschossigen, historischen Bebauung, die auch beim Aufbau nach der Kriegszerstörung als bindendes Höchstmaß anerkannt wurde, gibt dem Straßenraum einen offenen, gut belichteten, etwa quadratischen Querschnitt. Das Straßenniveau steigt zu Stadtmitte hin in den beiden ersten Dritteln langsam, im letzten Drittel, vor der Herz-Jesu-Kirche und dem Hohenstaufenring, der Haupterschließung und ehemaligen Prachtstraße der Neustadt, stärker an. Die Stahlkonstruktion der Eisenbahnüberführung mit seitlichen Mauerpfeilern und anschließenden Böschungsmauern gibt dem Straßenraum im Südwesten, am Außenrand der Neustadt einerseits, die historische Baumbepflanzung an der Längsseite der Herz-Jesu-Kirche, das kurze Querschiff, die Strebepfeiler an Längs- und Querschiff, der polygonale Turm mit hohem Kegeldach im Winkel von Längs- und Querschiff der Herz-Jesu-Kirche und der Erker am ersten und zweiten Obergeschoß an dem gegenüber liegenden Haus Nr. 16 im Nordosten an der durch den Kirchenbau eingeengten Straßenführung andererseits, seinen optischen Abschluß. Die Sternplätze des Zülpicher Platzes, als seitliche Erweiterung der Zülpicher Straße, um den Turm der Herz-Jesu-Kirche mit der rechtwinkeligen Kreuzung der Roonstraße und der diagonalen Kreuzung der Engelbertstraße und Hochstadenstraße mit zurückliegender Einmündung der Engelbertstraße und der seitlich zurückliegenden Einmündungen der Meister-Gerhard-Straße, Kyffhäuserstraße und Moselstraße vor der Bahnüberführung unterbrechen die Kontinuität des Straßenraums der Zülpicher Straße unmittelbar durch die Weite ihrer Platzarchitekturen.

Die Wirkung des symmetrischen Fassadenaufbaus, auf den die beiden Hauseingänge in den Seitenachsen, die mittlere, spitzgiebelige Dachgaube des Mansarddachs und die mittlere der Fensterachsen aufmerksam machen, ist wie die übrigen architektonischen Motive auch eng in die Gesamtstruktur des Fassadenausdrucks eingebunden. Das Stockwerkgesims über dem Erdgeschoß, das formal mit ausgerücktem, oberen Profilteil die Auflast veranschaulicht, trennt den Sockel des Erdgeschosses von dem als Einheit konzipierten ersten, zweiten und dritten Obergeschoß. Die Doppelwirkung des Stockwerkgesimses über dem Erdgeschoß und dem Fensterbankgesims am ersten Obergeschoß mit den dazwischen liegenden Schmuckfeldern auf den Fensterbrüstungen wiederholt sich in der einheitlichen Aussage der dicht an die Fensterbankgesimse gerückten, flachen Dreieckverdachungen zwischen den Obergeschossen, die am dritten Obergeschoß mit der einheitlichen Aussage des stark auskragenden Dachgesimses - zugleich Überdachung des dritten Obergeschosses - ihren oberen Abschluß findet. Die Fensterumrahmungen am zweiten und dritten Obergeschoß verbinden auf ebenem Untergrund aufgesetzte, flache Stuckbänder in mittlerer Höhe und in Sturzhöhe miteinander. Am ersten Obergeschoß schneidet der Fugenschnitt auf den Fensterpfeilern im Wechsel schmale und breite Bänder aus. Die optische Überhöhung der Fassade entsteht durch die in klassizistischer Tradition der von Geschoß zu Geschoß abnehmenden Fensterhöhen und der bis zu den Fensterbankgesimsen und Dachgesims reichenden Geschosse. Die Gesamtarchitektur einer bürgerlichen Selbstdarstellung geht vom Gestaltungsrepertoire der Renaissance aus, das abgewandelt und im Sinn der Zeit angewendet wurde.

Der farbige Terrazzoboden des Hausflurs trägt eine innere Rahmung aus weißem Mosaik und eine äußere, schwarze Randrahmung. Das Mittelmotiv besteht aus einem zweiachsig symmetrischen, mehrfarbigen Mosaik in Form stilisierter Pflanzen. Material und Formelemente des Treppenhausbodens sind die gleichen wie die des Hausflurs mit Ausnahme der schmalen Mosaik-Rahmung gegenüber der breiten Rahmung im Hausflur und fehlender Mittelbetonung. Die gerade, zweiläufige Treppe mit Richtungswechsel und deren Geländer mit Handlauf bestehen aus Holz.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0