Wohnhaus
Heinsbergstraße 10 · Neustadt/Süd
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_2185 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Adresse | Heinsbergstraße 10, 50674 Köln |
| Baujahr | um 1890 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 09.04.1984 |
| Stadtteil | Neustadt/Süd |
Das Gebäude wurde um 1890 als viergeschossiges, dreiachsiges Wohnhaus mit einer Backsteinfassade und Stuckgliederungen errichtet.
Zwischen der inneren und der äußeren Wallanlage Kölns wurde ab 1881 bis etwa 1910 ringförmig um die Altstadt die vierte Stadterweiterung nach der Planung des Aachener Professors Karl Henrici und des Stadtbaumeisters Hermann-Joseph Stübben als erste große Stadterweiterung Deutschlands durchgeführt. In einheitlicher, spätklassizistischer Planungsauffassung wurden unter Berücksichtigung überkommener Stadtstrukturen neue Bereiche geschaffen und durch städtebauliche Bezüge untereinander verbunden.
Die Heinsbergstraße verbindet eine Schmalseite, die Südostseite des Rathenauplatzes, mit der Zülpicher Straße und der Kyffhäuserstraße. Sie besteht aus zwei etwa gleich langen Straßenabschnitten mit Richtungswechsel ihrer Kreuzung mit der Zülpicher Straße. Der Abschnitt zwischen Rathenauplatz und Zülpicher Straße verläuft etwa parallel zur Roonstraße, der Straßenabschnitt zwischen der Zülpicher Straße und Kyffhäuserstraße parallel zur Hochstadenstraße. Beide Abschnitte finden an der Kreuzung Zülpicher Straße ihren optischen Abschluß durch die Eckhäuser mit den anschließenden Straßenfronten der Heinsbergstraße und Zülpicher Straße. Von der Zülpicher Straße aus gesehen, endet der wohnliche Charakter des Straßenraums mit dem stehenden Rechteck seines Querschnitts als Ausblick auf den Bestand historischer Bäume und der lichten Weite des Rathenauplatzes. Der Straßenraum in Richtung Kyffhäuserstraße endet mit der historischen Hausfassade Kyffhäuserstraße 33. Die Heinsbergstraße hat wie die Lochnerstraße und Görresstraße als Wohnstraße die Aufgabe, die umgebende Bebauung in kleinere, übersichtliche Areale aufzuteilen, deren relativ geringe Grundstückstiefen eine Hinterhofbebauung nach Berliner Art vermeiden und trotz hoher Nutzung der Grundstücksfläche eine im allgemeinen offene, rückwärtige Bebauung aufweisen.
Der in Klinker erstellte Fassadenschmuck besteht aus einem Verblendmauerwerk, aus Formsteinen gemauertem Randwulst an der Außenkante der Fensterlaibungen und Zierbogenmauerungen vor den Flachbogenstürzen der Fenster und des Hauseingangs. Im Material-Gegensatz sind die flächigen Umrahmungen und Steinbalkenaufteilungen in Oberlichter und Drehflügelfelder der gekuppelten, mit Halbkreisbogen abschließenden Fenster der linken Achse, die Einzel-Fensterbankgesimse an sämtlichen Fenstern der Fassade, die Stockwerkgesimse und das Dachgesims in Stuck ausgeführt. Die Fassade wird durch die Asymmetrie der linken Achse am ersten, zweiten und dritten Obergeschoß durch einen Mauervorsprung belebt, in dessen Fläche die gekuppelten Fenster bündig eingelassen sind. Die Stockwerkgesimse über dem Erdgeschoß, dem ersten und zweiten Obergeschoß und das Dachgesims unterteilen die Fassade in drei gleichwertige Obergeschosse. Die optische Überhöhung der Fassade bewirken der hohe Sockel des Erdgeschosses, die von Geschoß zu Geschoß gering, dennoch äußerst wirksam abnehmenden Höhen der Stichbogenfenster und die mit dem Traufgesims abschließende, horizontale Reihung der von Geschoß zu Geschoß weiter vorkragenden Stockwerk- und Fensterbankgesimse. Die Ausdrucksformen der Architektur sind aus der Renaissance und der klassizistischen Tradition Kölns hergeleitet und den Ansprüchen der Zeit entsprechend abgewandelt.
Die zweiflügelige Haustüre ist zwei nebeneinander liegenden Fenstern nachgebildet, deren Brüstungsfelder kreuzförmiges Beschlagwerk tragen. Beide Fensterbankgesimse ruhen auf seitlichen Pilastern. Die Fensterscheiben bilden hohe, stehende Rechtecke mit halbkreisförmigem, oberen Abschluß und schmiedeeisernen Vergitterungen aus Rundstäben als Ranken mit Weinblättern an den Enden. Die umschließende Rechtekkrahmung der Fenster trägt nach außen gekröpfte Ecken. Die Segmentbogen-Verdachung ist über seitlichen Voluten aufgeständert. Unter dem dreiteiligen Oberlicht kragt das stark ausgeprägte Kämpferprofil in drei profilierten Stufen nach oben hin zunehmend weit aus. Der breit angelegte Hausflur und das Treppenhaus sind zugleich Durchfahrt zum Hof. Die zweiflügelige Hoftüre trägt in den oberen zwei Dritteln Sprossenverglasung, im unteren Drittel quadratische Füllungen. Den Boden aus grauem Terrazzo umgeben zwei Mosaikstreifen, innen aus abwechselnd braunen und schwarzen Steinen, außen in Weiß und eine schwarze Randrahmung. Jede der beiden Wandseiten schmücken drei qualitätvolle Medaillons. Zu beiden Seiten eines kreisrunden Blattkranzes an Bandelwerk hängend, befinden sich symmetrisch, etwas höher gesetzt, stehende, auf verschiedenen Instrumenten musizierende Putten, umgeben von Ranken und Bändern und dem plastisch stark ausgeprägten Profil stehender, elliptischer Umrahmungen. Der Deckenstuck besteht aus Hohlkehle und Rahmung des rechteckförmigen Deckenspiegels. Den Zugang zum Treppenhaus bildet das hohe Rechteck des Stützbogens aus kantigen Mauervorlagen. Die gerade, zwei- und gegenläufige, rechtswendende Holztreppe, die ein Holzgeländer mit Holzhandlauf begleitet, umschließt ein weites Treppenauge. Die Zwischenpodeste liegen an der rückwärtigen Außenwand, oberhalb der beschriebenen Hoftüre. Der Innenausbau der Wohnungen und die Geschoßfenster sind zum Teil original erhalten.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0