Wohnhaus
Heinsbergstraße 6 · Neustadt/Süd
| Baudenkmalnummer | DE_05315000_A_2238 |
|---|---|
| Typ | Gebäude-Denkmal |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Adresse | Heinsbergstraße 6, 50674 Köln |
| Baujahr | um 1890 |
| Eigentum | privates Eigentum |
| Eingetragen seit | 10.04.1984 |
| Stadtteil | Neustadt/Süd |
Das Gebäude wurde um 1890 als viergeschossiges, vierachsiges Wohnhaus mit einer Stuckfassade errichtet.
Zwischen der inneren und der äußeren Wallanlage Kölns wurde ab 1881 bis etwa 1910 ringförmig um die Altstadt die vierte Stadterweiterung nach der Planung des Aachener Professors Karl Henrici und des Stadtbaumeisters Hermann-Joseph Stübben als erste große Stadterweiterung Deutschlands durchgeführt. In einheitlicher, spätklassizistischer Planungsauffassung wurden unter Berücksichtigung überkommener Stadtstrukturen neue Bereiche geschaffen und durch städtebauliche Bezüge untereinander verbunden. Die Heinsbergstraße verbindet eine Schmalseite, die Südseite des Rathenausplatzes, mit der Zülpicher und der Kyffhäuserstraße. Sie besteht aus zwei etwa gleichlangen Straßenabschnitten mit Richtungswechsel an ihrer Kreuzung mit der Zülpicher Straße. Der Abschnitt zwischen Rathenauplatz und Zülpicher Straße verläuft etwa parallel zur Roonstraße, der Straßenabschnitt zwischen der Zülpicher und der Kyffhäuserstraße parallel zur Hochstadenstraße. Beide Abschnitte finden an der Kreuzung mit der Zülpicher Straße ihren optischen Abschluß durch die Eckhäuser mit den anschließenden Straßenfronten der Heinsberg- und Zülpicher Straße. Von der Zülpicher Straße aus gesehen endet der wohnliche Charakter des Straßenraums mit dem stehenden Rechteck seines Querschnitts als Ausblick auf den Bestand historischer Bäume und der lichten Weite des Rathenauplatzes. Der Straßenraum in Richtung Kyffhäuserstraße gesehen endet mit der historischen Hausfassade Kyffhäuserstraße 33. Die Heinsbergstraße hat wie die Lochner- und Görresstraße als Wohnstraße die Aufgabe, die umgebende Bebauung in kleinere, übersichtliche Areale aufzuteilen, deren relativ geringe Grundstückstiefen eine Hinterhofbebauung nach Berliner Art vermeiden und trotz hoher Nutzung der Grundstücksfläche eine im allgemeinen offene, rückwärtige Bebauung aufweisen. Das Konzept gleichwertige Wohnungen zu erstellen, wurde mit Reihungen ausnahmslos gleicher Fenster erfüllt. Die optische Überhöhung der Fassade wurde erreicht durch scheinbare Verlängerung der Höhe des 1. OG, das am Stockwerkgesims des EG beginnt und erst, die Brüstungshöhe des 2. OG mit einbeziehend, am Fenstergesims des 2. OG endet. Das 2. OG reicht von seinem Fensterbankgesims bis zu dem Fensterbankgesims des 3. OG, das bereits dicht über seinem Fensterstürzen mit dem tief angesetzten Dachgesims endet. Die Wirkung dieser optischen Verkürzungen unterstreichen die Rustika des EG mit ihren dicht aufeinander folgenden, wulstigen Stuckbänderungen, die Rustika am 1. OG mit bereits flachen Stuckbändern und schließlich der Glattputz am 2. und 3. OG, dessen Gliederung sich auf horizontale Gesimsbalken beschränkt, welche die Fensterumrahmungen in Höhe der Oberlichtkämpfer miteinander verbindet. Die formale Abschwächung von hohen halbkreisförmigen Fensterüberdachungen am 1. OG hin zu den niedrigen Dreieckverdachungen am 2. OG entspricht ebenfalls der Absicht optischer Überhöhung. Die Reihe der nach oben hin von Geschoß zu Geschoß weiter vorkragenden Horizontalen bestehend aus den Fensterbankgesimsen des 2. und 3. OG und dem abschließenden, am weitesten vorkragenden Dachgesims, steht im Gegensatz zu den zentralperspektivischen Verkürzungen der optischen Überhöhungen und wird zugleich in ihrer optischen Wirkung von ihnen unterstrichen. Die Gestaltungselemente wurden aus der Renaissance abgeleitet und dem Repräsentationsbedürfnis der Zeit entsprechend angewendet. Zwei außen vor der Haustür liegende Basaltstufen führen zum Niveau des Hausflures. Die Haustür entspricht dem Vorbild eines Fensters mit einem Brüstungsfeld aus konzentrischen Rahmen um einen zentralen Diamantquader, einem Fensterbankgesims, einer umrahmten Fensterscheibe in der Form eines hohen, stehenden Rechtecks mit halbkreisförmigem oberen Abschluß und einer schmiedeeisernen Vergitterung aus Ranken- und Blattwerk, die eine zweite Rahmung mit der Breite des Fensterbankgesimses umgibt. Die Verdachung, bestehend aus einem gebrochenen Dreieckgiebel mit seitlich horizontalen Ansätzen, der eine zentrale Vase einfaßt, ruht auf korinthischen Kapitellen zweier seitlicher Pilaster; Schnitt- und Beschlagwerk bilden zusätzlichen Schmuck. Der Dekor des Fliesenbodens im Hausflur bildet auf vier quadratischen Fliesen ein ineinander übergreifendes Gittermuster in hellbraunen Tönen mit dunkelbraunem Rand und gleichseitigen Kreuzen um den Kreuzpunkt der Fugen. Zwischen dem Gitter liegen füllend hellblaue, kreisrunde ??? mit gelben Zentren. Den Bodenspiegel umgibt eine Kette aus Sternen und eine schwarze Randrahmung. Der Treppenhausboden ist dergleichen wie der des Hausflurs mit zusätzlicher Rahmung aus beidseitig in gelb gefaßten, braunen Zopfband. Die zweiläufige, gerade, gegenläufige und rechtswendende Holztreppe mit gerahmten Treppenwangen, wird von einem Holzgeländer und -handlauf begleitet.
Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0