Wohnhaus

Hauffstraße 11 · Neuehrenfeld

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_6321
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohnhaus
Adresse Hauffstraße 11, 50825 Köln
Baujahr1907
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 16.12.1991
Stadtteil Neuehrenfeld

1907 inschr. datiert, Architekt Hubert Benoit. 3 Geschosse, 3 Achsen, ausgebautes Dachgeschoß mit zwei Gauben und mittigem Giebelhaus; in der linken Achse Balkone mit halbeliptischem Grundriß, in der rechten Achse Loggia im 2. OG. Reich gegliederte Stuckfassade im späten Jugendstil. Fenster und Haustür dem Original entsprechend erneuert.

Das o. g. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist, als auch künstlerische, wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:

Neuehrenfeld wurde um die Jahrhundertwende als eine Art Stadterweiterung zu Altehrenfeld erschlossen. Die Hauffstraße, an der sich das o. g. Objekt befindet, gehört zu den frühesten Straßenerschließungen im Wohnviertel um die Peterskirche, welches auf Initiative von Alois Anton Schlösser entstand, und verbindet den Simarplatz mit dem Lenauplatz. Das Gebäude ist ein wichtiger Bestandteil dieses noch in großen Teilen erhaltenen, abwechslungsreich gestalteten Straßenzugs, der wesentlich durch Bauten des Architekten Hubert Benoit geprägt wird. Es bildet ein Ensemble mit den Häusern Nr. 5, 7 und 9, von denen es sich wiederum durch seine aufwendige Ausführung und den markanten Ziergiebel absetzt. Hier offenbart sich die große gestalterische Variationsbreite des gerade für Neuehrenfeld typischen Jugendstils, die es jedem Bauherrn ermöglichte, seinem Haus ein eigenes unverwechselbares Erscheinungsbild zu verleihen. Auch als Beispiel für die Handschrift eines bestimmten Architekten sowie als Hinweis auf die gehobene Stadtteilarchitektur und ihre spezifische Ausprägung wird das o. g. Objekt daher zu einem unverzichtbaren Dokument.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0