Wohnhaus

Hauffstraße 9 · Neuehrenfeld

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_6902
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohnhaus
Adresse Hauffstraße 9, 50825 Köln
Baujahr1907
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 03.09.1993
Stadtteil Neuehrenfeld

Erbaut 1907 (inschr. dat) von Architekt Hubert Benoit (inschr. bez.), 3 Geschosse und ausgebautes Dachgeschoß, 3 Achsen; Stuckfassade mit Gliederungen im späten Jugendstil; ab 1. OG axialsymmetrischer Fassadenaufbau mit Mittelbetonung durch Giebelhaus und Balkone im 1. und 2. OG; Mansarddach mit zwei das Giebelhaus flankierenden Gauben. Fensteröffnungen im EG verändert, Fenster im 1. und 2. OG original, sonst verändert; Haustür verändert. Rückfront: in polychromem Backstein; neuerer eingeschossiger Anbau (verputzt), Türöffnung im EG sowie Außentreppe verändert, 2 spätere Balkone im 1. und 2. OG; Fenster im Treppenhaus original, sonst verändert. Im Inneren original erhalten: Terrazzoboden (z. T. inkrustiert) Terrazzostufen, Wand- und Deckenstuck im Eingangsbereich; Terrazzotreppe, Holzgeländer mit gedrechselten Stäben, Handlauf und Antrittspfosten. Nicht Bestandteil des Denkmals ist der neuere Anbau an der Rückfront.

Neuehrenfeld wurde um die Jahrhundertwende als eine Art Stadterweiterung zu Altehrenfeld erschlossen. Die Hauffstraße, an der sich das o. g. Objekt befindet, gehört zu den frühesten Straßenerschließungen im Wohnviertel um die Peterskirche, welches auf Initiative von Alois Anton Schlösser entstand und verbindet den Simarplatz mit dem Lenauplatz. Das Gebäude ist ein wichtiger Bestandteil dieses noch in großen Teilen erhaltenen abwechslungsreich gestalteten Straßenzugs, der wesentlich durch Bauten des Architekten Hubert Benoit geprägt wird. Es bildet mit den Nachbarhäusern Nr. 5, 7 und 11 ein Ensemble von Bauten, die in Proportion und Aufbau einheitlich, in Einzelformen jedoch differenziert gestaltet sind. Hier offenbart sich die große gestalterische Variationsbreite des gerade für Neuehrenfeld typischen Jugendstils, die es jedem Bauherrn ermöglichte, seinem Haus ein eigenes unverwechselbares Erscheinungsbild zu verleihen. Auch als Beispiel für die Handschrift eines bestimmten Architekten sowie als Hinweis auf die gehobene Stadtteilarchitektur und ihre spezifische Ausprägung wird das o. g. Objekt daher zu einem unverzichtbaren Dokument.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0