Wohnhaus

Hauffstraße 7 · Neuehrenfeld

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_6979
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohnhaus
Adresse Hauffstraße 7, 50825 Köln
Baujahr1907
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 03.12.1993
Stadtteil Neuehrenfeld

Erbaut 1907 von Architekt Hubert Benoit (inschr. bez.), 3 Geschosse und ausgebautes Dachgeschoß mit neueren Aufbauten (urspr. 2 Gauben), 3 Achsen; Stuckfassade mit Gliederungen und Dekorationselementen im floralen Jugendstil (Stuckelemente z. T. beschädigt), im EG und Erker einzelne Bereiche gefliest; in den Obergeschossen axialsymmetrischer Aufbau mit Mittelbetonung durch polygonalen Erker und Giebelhaus mit Ziergiebel; Mansarddach; Fenster im EG und 1. OG original. Haustür verändert (Oberlicht geschlossen). Rückfront: in polychromen Backstein; neuere Balkone in jedem Geschoß, neuerer Dachaufbau mit Austritten im Mansardgeschoß und Spitzboden. Im Inneren original erhalten: im Eingangsbereich Terrazzoboden (inkrustiert), Terrazzostufen, Wandstuck, kleeblattbogenförmiger Stützbogen; Terrazzotreppe und Holzgeländer mit Antrittspfosten; einzelne Zimmertüren. Rückwärtiger Garten und alte Einfriedungsmauer.

Der Stadtteil Neuehrenfeld wurde ab der Jahrhundertwende als eine Art Stadterweiterung von Ehrenfeld aus erschlossen. Die Hauffstraße, an der sich das o. g. Objekt befindet, gehört zu den frühesten Straßenerschließungen im Wohnviertel um die Peterskirche, welches auf Initiative von Alois Anton Schlösser entstand und verbindet den Simarplatz mit dem Lenauplatz. Das Gebäude ist ein wichtiger Bestandteil dieses noch in großen Teilen erhaltenen, abwechslungsreich gestalteten Straßenzuges, der wesentlich durch Bauten des Architekten Hubert Benoit geprägt wird. Es bildet ein Ensemble mit den Häusern Nr. 5 bis 11, von denen es sich wiederum durch seine aufwendige Ausführung und den markanten Ziergiebel absetzt. Hier offenbart sich die große gestalterische Variationsbreite des gerade für Neuehrenfeld typischen Jugendstils, die es jedem Bauherrn ermöglichte, seinem Haus ein eigenes unverwechselbares Erscheinungsbild zu verleihen. Auch als Beispiel für die Handschrift eines bestimmten Architekten sowie als Hinweis auf die gehobene Stadtteilarchitektur und ihre spezifische Ausprägung wird das o. g. Objekt daher zu einem unverzichtbaren Dokument.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0