Wohnhaus

Waldhausstraße 8 · Dellbrück

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_7516
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohnhaus
Adresse Waldhausstraße 8, 51069 Köln
Baujahrum 1928 bis 1930
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 14.06.1995
Stadtteil Dellbrück

Um 1928/30 erbaut; Doppelhaushälfte; 2 Geschosse mit ausgebautem Walmdach (eine neu verschieferte Gaube); 2 Achsen.

Betonung der linken südlichen Achse durch flachgedeckten Parterreerker; Putzfassaden mit Gliederungen in stilistischen Anklängen an die „Neue Sachlichkeit"; Hauseingang seitlich in eingeschossigem Anbau mit vorgezogenem Flachdach über Außentreppe mit originalem Metallgeländer, Haustür in Putzrahmung original; straßenseitig querrecht-eckige Fensteröffnungen, im Parterreerker als Eckfenster mit Eckpfeiler, Fenster erneuert, im OG originale Klappläden, halbkreisförmige Kellerfensteröffnungen mit originalen Fenstern und Gittern.

Rückseite: Garagenanbau (Tor erneuert) in Höhe des Kellergeschosses, darüber Terrasse (neuer Fliesenbelag) mit Treppe in den Garten und originalem Metallgeländer; nördlich Altan mit orginaler Brüstungsmauer und Metallgeländer; Fenster erneuert, nördliche EG-Öffnung teilweise zur Tür vergrößert, im OG originale Klappläden.

Im Inneren original erhalten: Holztreppe mit Holzgeländer und geschwungenem Antrittspfosten, alle Türen, teilweise Deckenstuck mit Profilleisten, Tonfliesenboden (schwarzweiß) in der Küche.

Bestandteil des Denkmals ist auch der Vorgarten mit straßenseitig originaler Einfriedung sowie der zum Haustyp gehörige rückwärtige Garten.

Der heutige Ortsbereich Dellbrück entstand erst 1905 durch Zusammenlegung der Dörfer Thurn, Strunden, Hagedorn und Alt Dellbrück und wurde 1914 nach Köln eingemeindet. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wuchsen die einzelnen Ortschaften mehr und mehr zusammen und der Ort begann sich unter dem Einfluß der verkehrsmäßigen Anbindung an Köln durch Eisen- und Straßenbahnlinien zu entwickeln. Der Bergisch-Gladbacher Straße als Ost-West-Verbindung kam dabei besondere Bedeutung zu. Die ehemalige Land- und Heerstraße war 1842 durch den Freiherrn von Fürstenberg ausgebaut worden. Am östlichen Ende dieser Straße entstand im Bereich von Thielenbruch, einem ursprünglich sumpfig-moorigen Waldgebiet, seit der Jahrhundertwende ein Wohnviertel für die gehobenen Ansprüche wohlhabender Bürger, das sich in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts zu einem rechtsrheinischen Villenvorort Kölns entwickelte, der dem linksrheinischen Marienburg vergleichbar ist. Gefördert durch die Eingemeindung Dellbrücks nach Köln im Jahre 1914 entwickelte sich das weiträumig angelegte und durchgrünte Villenviertel Thielenbruch zu einem heute noch weitestgehend geschlossen erhaltenen Viertel besonderer Wohnqualität, das die gesellschaftlichen Verhältnisse seiner Entstehungszeit spiegelt und das Bedürfnis der damaligen Stadtbevölkerung nach zurückgezogenem Wohnen im Grünen in städtischer Randlage veranschaulicht.

Das o. g. Doppelhaus Waldhausstr. 6/8 charaktersiert die jüngere Phase der Erstbebau-ung des Wohnviertels zwischen den beiden Weltkriegen. Das Gebäude wurde gegen Ende der 20er Jahre errichtet und ist ein typisches Beispiel für die Landhausarchitektur dieser Zeit. Es entspricht in seiner schlichten, von geometrischem Grundmuster bestimmten Form einer von sachlichen Einflüssen geprägten Architekturauffassung. Kennzeichnende Gestaltungsmerkmale sind die weit vorkragenden Dachformen, die Fassadenbelebung durch vortretende Bauteile wie Erker, Altane und Hauseingänge sowie durch wechselnde Fensterformen wie Rund- und Eckfenster. Diese vom Expressionismus beeinflußte Formensprache prägt einen Großteil der Bebauung des Thielenbrucher Villenviertels. Typische Details wie die Eckpfeiler der Fenster mit abgesetzten Deckplatten kehren an mehreren Bauten wieder und lassen Rückschlüsse auf deren Planung durch denselben Architekten zu, für die zum Teil auch durch gemeinsame Bauherrenschaft des Dellbrücker Bauunternehmers Wilhelm Mansheim Bezüge herzustellen sind.

Die insgesamt qualitativ hochrangige Bebauung Thielenbruchs, die dem Repräsenta-tionsbedürfnis der Bewohner aus gehobenen gesellschaftlichen Kreisen entsprach, zeichnet sich auch durch die zum Haustyp gehörigen begrünten Flächen aus. Wesentliche Bestandteile des o. g. Hauses Waldhausstr. 8 sind deshalb die das Haus umgebenden Gärten, der straßenseitig original eingefriedete Vorgarten und der rück-wärtige Garten. In städtebaulicher sowie orts- und bauhistorischer Hinsicht ist das o. g. Objekt Waldhausstr. 8 deshalb unverzichtbar und unbedingt zu erhalten.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0