Wohnhaus

Gerolsteiner Straße 65 · Sülz

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_7930
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungWohnhaus
Adresse Gerolsteiner Straße 65, 50937 Köln
Baujahrum 1912
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 19.08.1996
Stadtteil Sülz

Erbaut um 1912; querrechteckiger Grundriß; Fassade: 3 Geschosse, ausgebautes Dachgeschoß (Erker mit Walmdach, seitlich je eine originale rundbogige Gaube); 4 Achsen (Eingang Mitte links); Putzfassade mit sparsamer Stuckgliederung in Anlehnung an den Neoklassizismus (aufgeputzte Putzspiegel im EG; strenge Axialität; rechteckige, profilierte Fensteröffnungen; Betonung der Kubatur); Fassadenrhythmisierung durch dreigeschossigen Mittelerker (im 2.OG/DG als jeweils dreiseitiger Zwillingserker mit weit vorkragendem Walmdach); Haustür erneuert (Alu, verglast); Fenster erneuert (Kreuzstock, Kunststoff).

Rückfront: 6 Achsen (Treppenhaustrakt ragt über die Traufkante; links nachträglicher Anbau von Badezimmern); neu verputzt; beiderseits des mittigen Treppenhauses erneuerte Balkonanlagen (1./2.OG); Mansardflachdach mit 5 stehenden Dachfenstern (in die Dachhaut einschneidend); im DG kleine Dachterrasse auf dem Badezimmertrakt; Fenster/Fenstertüren erneuert (Kunststoff, mit Oberlichtern); Hoftür eneuert (Alu, verglast).

Innen original: Vorflur: heller Terrazzoboden mit dunkler Rahmung; hellbraune Wandfliesen mit dunkelbrauner Abschlußleiste (kleinformatige quadratische dunkelbraune Fliesen); leicht profilierte Deckenleisten; Treppenhaus: Terrazzotreppe und -bodenbelag (EG/Podeste) aus hellem Terrazzo; Terrazzofußleiste; gedrechseltes Holzgeländer (mit Metallbuchsen) und -handlauf; profilierte Wandleiste; alle Wohnungstüren mit Rahmen (im 3.OG links mit Beschlag); Wohnungen: Grundrisse; Zimmertüren mit Rahmen (im EG rechts eine Tür mir erneuerten Füllungen; im 2.OG links mit Messingbeschlägen; im 3.OG rechts verkleidet; im 3.OG links eine neue Zimmertür, eine verkleidet, WC-Tür mit Beschlag); unterschiedlich geformte, kleinteilige Deckenstuckornamente (rund, rautenförmig, quadratisch): u.a. EG rechts: Küche, Gartenzimmer, beide Straßenzimmer; 1.OG rechts: Straßenzimmer rechts, Gartenzimmer, Erkerzimmer mit flacher Stuckleiste; 2.OG rechts: in beiden Straßenzimmern; 3.OG links: in beiden Straßenzimmern; Dielenböden (nachträglich mit Spanplatten verkleidet).

Veränderungen: Einfriedung komplett erneuert (Sockel und Pfeiler entfernt).

Bestandteile des Denkmals sind auch der Vorgarten und der rückwärtige Garten.

Das o. g. Objekt ist ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). Das für die Qualifizierung als Baudenkmal notwendige öffentliche Interesse ist gegeben, da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen ist, als auch künstlerische, wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen. Das ergibt sich aus Folgendem:

Ortsgeschichtlich dokumentiert das Wohnhaus die zweite Phase der Bebauung des 1888 nach Köln hin eingemeindeten Vororts Sülz, der seine Entstehung den Ziegeleien und Kiesgrubenbetrieben des 19. Jahrhunderts zu verdanken hat. Erste Bebauungsansätze datieren in das Jahr 1845. Die zweite, für Sülz wesentliche und das heutige Erscheinungsbild der Straßen immer noch prägende Entwicklungsstufe setzte kurz nach der Jahrhundertwende ein, als die Bebauung der Neustadt nahezu vollendet war. Entlang der wichtigen Ausfallstraßen, wie der Berrenrather, der Luxemburger und der Zülpicher Straße wurden jetzt weitere Gebiete, zu denen auch die Gerolsteiner Straße gehört, für ein zentrumnahes Wohnen erschlossen. Die Gerolsteiner Straße gehört in diesem Zusammenhang zu den relativ spät bebauten Wohnstraßen, die, parallel zum Sülzgürtel verlaufend, von der Zülpicher bis zur Wichterichstraße reicht.

Die qualitätvolle Gestaltung des o.g. Gebäudes wird durch eine Architekturauffassung charakterisiert, die unter bewußtem Verzicht auf eine dem Historismus verpflichtete Formenvielfalt eine Konzentration auf die wesentlichen, den Bau charakterisierenden Merkmale wie Stockwerkseinteilung, Fassadenrhythmisierung und Kubatur fordert und baukünstlerisch umsetzt. Diese Architekturauffassung ist als bewußte Reformbewegung der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg zu verstehen, die den strengen Neo-Klassizismus konsequent weiterentwickelt, um zu einer neuen, als zeitgemäß, um nicht zu sagen modern empfundenen Architektursprache zu finden, die dann zwischen den Weltkriegen ihren konsequentesten Ausdruck im sogenannten "Neuen Bauen", oder auf internationaler Ebene im "International Style" findet.

Das Haus Gerolsteiner Straße 65 dokumentiert mit seiner zeitypisch sparsam stuckierten Putzfassade diese Architekturauffassung, die sich in bewußter Abkehr vom überreichen Formenrepertoire der oft als überladen empfundenen historistischen Architektur auf die Gestaltung der das Gebäude konstituierenden Bauteile konzentriert.

Die einzelnen Bauteile, wie die horizontal gegliederten Wandflächen, das steil aufragende Dach und vor allem der zweiteilige Mittelerker, bestimmen die straßenbildprägende Wirkung des Hauses. Wesentlich für das Gesamtbild des Straßenzuges ist die individuelle, von Gebäude zu Gebäude variierende Erker-, Dach-, und Detailgestaltung. Bei genauerer Analyse der Gebäude Gerolsteiner Straße 59-73 (Nr. 57 wurde im Krieg zerstört) ist festzustellen, daß das o.g. Objekt den Mittelbau eines in Großformen nahezu symmetrischen Ensembles bildet, wobei sich die Gebäude Nr. 59-63 und Nr. 67-71 als zusammengehörige Dreiergruppen beidseitig an das o.g. Objekt anschließen. Die Bauten Nr. 73 und das ursprüngliche Haus Nr. 57 bildeten die seitlichen Abschlüsse der Reihe.

Die Axialität des o.g. Objektes wird durch den zweiteiligen Mittelerker mit einer für einen Risaliten typischen separaten Verdachung betont. Profilierte und verkröpfte Sohlbankgesimse und lisenenartige Putzvorlagen am Erker gliedern und strukturieren die lediglich im Bereich einiger Brüstungsfelder und dem EG stuckierten Fassade.

Als integraler Bestandteil des im Teilbereich zwischen Münstereifeler und Berrenrather Straße noch überwiegend original erhaltenen Straßenensembles ist das o.g. Objekt unverzichtbar für die städtebaulichen, durch zeittypische Architekturauffassungen geprägten Zusammenhänge, die durch bauliche Dokumente wie das o.g. Objekt anschaulich und erlebbar bleiben und unbedingt zu erhalten sind.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0