Villa

Volksgartenstraße 34 · Neustadt/Süd

Baudenkmalnummer DE_05315000_A_8076
Typ Gebäude-Denkmal
BezeichnungVilla
Adresse Volksgartenstraße 34, 50677 Köln
Baujahrum 1896
Eigentumprivates Eigentum
Eingetragen seit 18.03.1997
Stadtteil Neustadt/Süd

Erbaut um 1896; zweieinhalbgeschossige Backsteinvilla (gelber Backstein) mit Stuckgliederungen im Stil der Neurenaissance (ursprünglich als Halbvilla geplant; zweiter Bauteil wurde erst nach dem Zweiten weltkrieg errichtet).

Straßenansicht: 4 Achsen; Fassadenrhythmisierung durch Vorstufen der zwei rechten Gebäudeachsen und verspringende Trauflinie (durch rechter Hand höheres Drempelgeschoß); Horizontalgliederung durch profilierte Geschoßgesimse (im OG um weit vorkragende Balkonanlage verkröpft); Souterrain: glatt verputzt; stichbogenförmige Fensteröffnungen mit profilierten Keilsteinen; EG: durch Wechsel von Backstein und horizontalen Putzstreifen als Sockelgeschoß charakterisiert (stilisierte Rustika); hochrechteckige Fenster mit mächtigen Konsolsteinen (Mittenbetonung der Fensterstürze) und aufwendig reliefierte Fensterbrüstungen; OG ("piano nobile"): unterschiedlich gestaltete Fenstertüren (links rundbogig mit reliefierten Keilsteinen, rechts profilierte Giebelverdachungen mit vollplastischen Köpfen); aufwendige Balkonanlage (reliefierte, figural gefaßte Trägerelemente, originale schmiedeeiserne Balkongeländer, Pfeiler neu aufgemauert); Drempelgeschoß: Arkade mit glatt geputzten Keilsteinen (3 Blendöffnungen und 2 x 2 kleinformatige Fenster) im Bereich der zwei linken Achsen; rechts zwei größere Rundbogenfenster mit Pilasterrahmung (im Gesimsbereich auf Konsolen gelagert); Dach: weit vorkragendes, flachgeneigtes Dach (nach Kriegsschaden erneuert); Fenster und Fenstertüren in Kunststoff erneuert.

Seitenansicht: Geschoßgesims EG/OG, Drempelgesims und Drempel-Blendarkatur werden von der Straßenseite bis zum Treppenhaustrakt fortgeführt (Einbindung des Drempelgesimses in die Treppenhausfensterrahmung); mittiger Treppenhaustrakt vorgestuft; originale Treppenhausfenster in profilierter Rahmung (1.OG segmentbogenförmig; 2.OG rundbogig); Bleiverglasung; über Eck gestellte Eingangstür (original), seitlich säulengerahmt; originale Eingangstreppe mit Terrazzobelag und Metallgeländer.

Rückansicht: 3 Achsen; Souterrain: hofseitig erweitert (Anbaudach mit aufgemauerten Pfeilern und Metallgeländer; EG: links erneuerter Wintergarten mit Balkon (erneuertes Metallgeländer); Fensteröffnungen (2 Achsen rechts) mit abgemauerten Stichbögen und profilierten Stürzen; stuckierte Keilsteine; Drempelgeschoß: durch umlaufendes, profiliertes Gesims abgetrennt; links 2 große Rundbogenfenster; rechts 2 x 2 kleine gekoppelte Rundbogenfenster; Fenster in Kunststoff erneuert.

Innen original: Stuckausstattung.

Bestandteile des Denkmals sind auch der Vorgarten mit originaler Einfriedung (gemauerter Sockel, drei gemauerte Pfeiler mit Bekrönungen und Metallgeländer). Nicht Bestandteil des Denkmals ist die rückwärtige Souterrainerweiterung.

Die Kölner Neustadt wurde als eine der bedeutendsten Stadterweiterungen des ausgehenden 19. Jahrhunderts seit 1880 von Josef Stübben geplant und seit 1881 von ihm ausgeführt. Diese sich halbkreisförmig um die Altstadt legende Bebauungszone wird wesentlich durch die sogenannten "Ringe" geprägt. Auf diesen Prachtboulevard wurden alle städtebaulichen Planungen der Neustadt mit ihren Straßen, öffentlichen Plätzen und Grünanlagen ausgerichtet. In diesem städtebaulichen Zusammenhang kommt der Volksgartenstraße eine besondere Bedeutung zu, da sie, parallel zum Sachsenring verlaufend, die Verbindung zwischen dem sternförmig angelegtem Eifelplatz - eine stadtteilprägende städtebauliche Form -, der Vorgebirgsstraße und dem Martin-Luther-Platz herstellt.

Ein weiteres Anliegen der neustädtischen Planung war die Durchgrünung der neuen Stadtquartiere, wofür die Volksgartenstraße, die in Einheit mit der anschließenden Roland- und der Teutoburger Straße eine Grünachse parallel zu den Ringen bildet, ein typisches Beispiel ist.

Das o.g. Objekt ist durch eine aufwendige Gestaltung der Groß- und Detailformen charakterisiert, die den gehobenen Anspruch der Bauherrenschaft an die Gestaltung der Gebäude dokumentiert, wobei Architektur- und Schmuckelemente in diesem Fall Stilformen der italienischen Renaissance verpflichtet sind. Dieser Rückgriff auf einen historischen Baustil ist typisch für die Architekturauffassung der Gründerzeit, die deshalb auch als Historismus bezeichnet wird.

Typisch für den Historismus - und dies macht seine gestalterische Qualität aus - ist, daß die Gestaltungselemente zeittypisch umgewertet werden. So wird z.B. das Erdgeschoß des o.g. Objektes statt mit einer großflächig aufgequaderten Fläche, wie sie u.a. für die flämische Architektur kennzeichnend ist, durch eine Kombination von Backstein- und Putzflächen gestaltet, wodurch eine optisch vergleichbare, vielgestaltige Wirkung erzielt werden soll.

Diese baugestalterischen Zusammenhänge lassen sich in ihrer gesamten Komplexität nur an gestalterisch sehr qualitätvollen Bauten wie dem o.g. Objekt nachweisen, weshalb das Haus Volksgartenstr. 34 unbedingt zu erhalten ist.

Hinzu kommt, daß die Bebauung entlang der Volksgartenstraße zwischen Vorgebirgsstraße und Eifelplatz ursprünglich durch die repräsentative Großform der Halb- bzw. Doppelvilla - alte Ansichten belegen dies - in ihrem gehobenen Wohnanspruch charakterisiert wurde, wobei die erhaltenen Halbvillen Nr. 34 und 36 so wie die Doppelvilla Nr. 40/42 als einzige erhaltene Bauten ein Ensemble von repräsentativem Charakter bilden, das die ursprüngliche, durch unterschiedliche Stilrezeptionen gekennzeichnete Bebauung auch heute noch erlebbar macht und als bauliches Dokument großbürgerlichen Wohnens unbedingt zu erhalten ist.

Quelle: Denkmalliste der Stadt Köln, Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0